Wahlen

,,Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."

§ 20 Abs. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

anstehende Wahlen:

So., 14. September 2025    Kommunalwahl

So., 28. September 2025    Bundestagswahl

Wahltermine im Überblick

JahrWahltagWahlLegislaturperiode
202514. September

Kommunalwahl

  • Wahl zum/zur Bürgermeister*in der Stadt Tönisvorst
  • Wahl zum Stadtrat der Stadt Tönisvorst
  • Wahl zum/zur Landrat/Landrätin des Kreises Viersen
  • Wahl zum Kreistag des Kreises Viersen
5 Jahre
202528. September

Bundestagswahl

Kommunalwahl (etwaige Stichwahlen)

  • etwaige Stichwahl zum/zur Bürgermeister*in der Stadt Tönisvorst
  • etwaige Stichwahl zum/zur Landrat/Landrätin der Stadt Tönisvorst
4 Jahre
2027voraussichtlich FrühjahrLandtagswahl Nordrhein-Westfalen5 Jahre
2029voraussichtlich FrühjahrEuropawahl5 Jahre

Weitere Wahltermine in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie unter:
Künftige Wahltermine - Die Bundeswahlleiterin

Wahlen in Tönisvorst

Wahlen sind ein Grundpfeiler der parlamentarischen Demokratie und gehören zum politischen Alltag. Die Bürger*innen und Einwohner*innen der Stadt Tönisvorst werden in regelmäßigen Abständen dazu aufgerufen von ihrem demokratischen Wahlrecht gebrauch zu machen. Hier finden Sie eine Übersicht aller in Tönisvorst turnusgemäßen stattfindenden Wahlen:

Europawahlen

Wahlperiode:

5 Jahre

Wahlberechtigung:

In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die

  • am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen.
  • in Deutschland wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten,
  • sich in das Wählerverzeichnis eingetragen haben (für Unionsbürger*innen)
Stimmen:

Bei der Europawahl hat jede*r nur eine Stimme und darf daher nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzen. 
Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel wird eine politische Partei oder eine politische Vereinigung gewählt. Allerdings werden keine bestimmten Kandidaten oder Kandidatinnen der Partei gewählt, sondern eine Wahlliste. Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung ins Europäische Parlament nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in das Europäische Parlament entsendet werden.

Wählen im Wahllokal: Ja

Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten Personen das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben. Die in der Stadt Tönisvorst eingeteilten Wahllokale (nach Stimmbezirken und Straßen) finden sie unten auf dieser Seite.

Briefwahl: Ja

Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Bundestagswahlen

Wahlperiode:

4 Jahre

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind alle Deutschen:

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen 
    (durch Richterspruch nach § 13 Bundeswahlgesetz)

Für Deutsche, die immer im Ausland leben, gibt es besondere Regeln.

Stimmen:

Erststimme - Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten
Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt. Sie errangen ein sogenanntes Direktmandat.

Zweitstimme: Wahl einer Landesliste (Partei)
Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt.

Wählen im Wahllokal: Ja

Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten Personen das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben. Die in der Stadt Tönisvorst eingeteilten Wahllokale (nach Stimmbezirken und Straßen) finden sie unten auf dieser Seite.

Briefwahl: Ja

Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Landtagswahlen

Wahlperiode:

5 Jahre

Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind alle Deutschen:

  • die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
  • die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen 
    (durch Richterspruch nach § 13 Bundeswahlgesetz)
Stimmen:

Erststimme - Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten
Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. In jedem der 128 Wahlkreise des Landes genügt bei der Erststimme die einfache Mehrheit: Wer als Direktkandidatin oder -kandidat die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält, ist gewählt.

Zweitstimme: Wahl einer Landesliste (Partei)
Neben den in den Wahlkreisen direkt gewählten Kandidatinnen und Kandidaten gelangen mindestens 53 weitere Abgeordnete ins Parlament. Dafür stellen die Parteien Landeslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten für den Landtag auf. Entsprechend des Wahlergebnisses der Partei ziehen unterschiedlich viele Personen von den einzelnen Parteilisten in den Landtag ein. 

Wählen im Wahllokal: Ja

Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten Personen das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben. Die in der Stadt Tönisvorst eingeteilten Wahllokale (nach Stimmbezirken und Straßen) finden sie unten auf dieser Seite.

Briefwahl: Ja

Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Kommunalwahlen

Wahlperiode:

5 Jahre

Wahlen:
  • Wahl zum/zur Bürgermeister*in der Stadt Tönisvorst
  • Wahl zum Stadtrat der Stadt Tönisvorst
  • Wahl zum/zur Landrat/Landrätin des Kreises Viersen
  • Wahl zum Kreistag des Kreises Viersen
Wahlberechtigung:

Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Staatsangehörige der übrigen 25 EU-Mitgliedstaaten:

  • die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
  • die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (Kreis Viersen bzw. Tönisvorst) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen 
    (durch Richterspruch nach § 13 Bundeswahlgesetz)
Stimmen:

Wahl zum/zur Bürgermeister*in der Stadt Tönisvorst
Bei der Wahl zum/zur Bürgermeister*in wird eine Direktwahl getroffen. Der/die Bewerber*in der/die die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält ist gewählt. Vereinigt ein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang keine Mehrheit der Stimmen auf sich findet zwischen den beiden besten Bewerber*innen eine Stichwahl statt (i.d.R. zwei Wochen später).

Wahl zum Stadtrat der Stadt Tönisvorst
Erststimme: Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die einfache Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt.
Zweitstimme:  Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung in den Stadtrat nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in den Stadtrat entsendet werden.

Wahl zum/zur Landrat/Landrätin des Kreis Viersen:
Bei der Wahl zum/zur Landrät*in wird eine Direktwahl getroffen. Der/die Bewerber*in der/die die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält ist gewählt. Vereinigt ein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang nicht eine Mehrheit der Stimmen auf sich findet zwischen den beiden besten Bewerber*innen eine Stichwahl statt (i.d.R. zwei Wochen später).

Wahl zum Kreistag des Kreis Viersen:
Bei der Kreistagswahl hat jede*r nur eine Stimme und darf daher nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzen. Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel wird eine politische Partei oder eine politische Vereinigung gewählt. Allerdings werden keine bestimmten Kandidaten oder Kandidatinnen der Partei gewählt, sondern eine Wahlliste. Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung in den Kreistag nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in den Kreistag entsendet werden.

Wählen im Wahllokal: Ja

Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten Personen das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben. Die in der Stadt Tönisvorst eingeteilten Wahllokale (nach Stimmbezirken und Straßen) finden sie unten auf dieser Seite.

Briefwahl: Ja

Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.

Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.


Stimmbezirke und Wahllokale in Tönisvorst

Für eine Wahl wird das Stadtgebiet in genau festgelegte Stimmbezirke aufgeteilt. Dabei wird darauf geachtet, dass in jedem Stimmbezirk ungefähr gleich viele Menschen wohnen. Ein ländlicher Stimmbezirk kann also viel größer sein als einer, in dem der Stadtkern liegt.

Nach dem Kommunalwahlgesetz sollen in keinem Stimmbezirk mehr als 2.500 Einwohner leben. Daher ergaben sich beispielsweise bei der Kommunalwahl 2020 insgesamt 19 Stimmbezirke im gesamten Tönisvorster Stadtgebiet.

Die Wahllokale in Tönisvorst ergeben sich aus den eingeteilten Stimmbezirken. Diese werden vor jeder Wahl neu eingeteilt und die Wahllokale gegebenenfalls geändert.

Stimmbezirke und Wahllokale in Tönisvorst (Europawahl 09. Juni 2024)

Auflistung der Stimmbezirke und Wahllokale für die vergangene Europawahl am 09. Juni 2024 in Tönisvorst. 
Eine offizielle Information welchem Stimmbezirk Sie angehören und in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, erhielten Sie in der amtlichen Wahlbenachrichtigung: 

Nr.Stadtteilörtliche EingrenzungWahllokal

7010

St. Tönis
Alter Graben
Alter Markt
Am Marienheim
Antoniusstraße
Friedensstraße
Hochstraße
Kaiserstraße
Kirchplatz
Kirchstraße
Ludwig‐Jahn‐Straße 1 43 2 80
Marktstraße
Niedertorstraße
Pastorswall
Platanenallee
Rathausplatz
Ringstraße
Rue de Sees 3 Ende 2 Ende
Schulstraße
Seulenhof
Wirichs‐Jäzke
Altes Rathaus (St. Tönis)

7020

St. Tönis
Am Schluff
Blaumeisenweg
Corneliusstraße 3 Ende 22 100
Drosselweg
Elsternweg
Finkenweg
Im Westend
Krähenfeld
Lerchenstraße
Sperberstraße
Viersener Straße 1 121 2 120
Schulzentrum Corneliusfeld

7030

St. Tönis
Blumenstraße
Brauereistraße
Corneliusplatz
Corneliusstraße 1 1c 2 20
Florastraße
Hospitalstraße
Ingerstraße
Kolpingstraße
Ortmannsweg
Vorster Straße 1 151 2 124
Westring
Familienzentrum Ingerstraße

7040

St. Tönis
Burgstraße
Friedrichstraße
Gartenstraße
Gelderner Straße
Nordring 123 Ende 68 Ende
Rosenstraße
Rosental
JFZ St. Tönis I

7050

St. Tönis
Auf dem Haspel
Biwak 114 Ende
Feldstraße 1 11a 2 16
Hülser Straße 1 91 2 Ende
Jägerstraße
Ludwig‐Jahn‐Straße 82 Ende
Martinstraße
Mörterfeld
Nordring 67 121 42 66
Prinzenburg
Selder
Steinheide
Unterweiden
Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße I

7060

St. Tönis
Ackerstraße
Berliner Straße 237 Ende 249 Ende
Biwak 1 Ende 2 112
Dresdener Straße
Haferkamp
Im Neuen Roth
Kornstraße 2 Ende
Leipziger Straße 129 Ende 2 Ende
Oststraße
Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße II

7070

St. Tönis
Feldstraße 13 Ende 20 Ende
Garnstraße
Grenzstraße
Hoteser Weg
Kornstraße 1 Ende
Seidenstraße
Weberstraße
Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße III

7080

St. Tönis
Berliner Straße 1 235 2 114
Leipziger Straße 1 123
Ludwig‐Jahn‐Straße 45 Ende
Nordring 1 65c 2 40b
Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße IV

7090

St. Tönis
Bahnstraße
Benrader Straße 1 67 2 36
Josef‐Schultes‐Straße
Krefelder Straße
Kurze Straße
Maysweg 2 4
Mühlenstraße
Osterheide
Ostring 11 Ende 2 Ende
Rue de Sees 1 1
Wilhelmplatz
Schule Kirchenfeld I

7100

St. Tönis
Benrader Straße 69 Ende 38 Ende
Bremmental
Hasenheide
Industriestraße
Kopernikusstraße
Maysweg
Nüss Drenk
Ostring
Sonnenweg
Sternstraße
Südstraße
Gemeinschaftsgrundschule Corneliusstraße I

7110

St. Tönis
Birkenstraße
Buchenplatz
Buchenstraße
Dammstraße
Kirchenfeld
Kirschenallee
Neustraße
Pappelallee
Pastorsbusch
Tannenstraße
Theo‐Mülders‐Straße
Ulmenstraße
Willicher Straße
Schule Kirchenfeld II

7120

St. Tönis
Akazienallee
Bogenstraße
Bong
Corneliusstraße 101 Ende 102 Ende
Corneliusweg
En de Bongert
Fasanenstraße
Feldburgweg
Kastanienallee
Laschenhütte
Rebhuhnweg
Spatzenwinkel
Stock
Stockweg
Südring 1 Ende
Viersener Straße 123 129 122 Ende
Gemeinschaftsgrundschule Corneliusstraße II

7130

St. Tönis
Am Wasserturm
Düsseldorfer Straße 1 6
Fliethgraben
Heideweg
Roßstraße
Schäferstraße
Schelthofer Straße
Siedlerweg
Verbindungsstraße
von‐Sahr‐Straße
Vorster Straße 153 Ende 126 Ende
Wiesengrund
Zur Alten Weberei
Schulzentrum Corneliusfeld II

7140

St. Tönis
Am Düngelshof
Anton‐Beusch‐Straße
Bückersdyk
Droste‐Hülshoff‐Straße
Gerhart‐Hauptmann‐Straße
Heinrich‐Böll‐Straße
Hermann‐Hesse‐Straße
Kardinal‐Cardijn‐Straße
Wolfgang‐Borchert‐Straße
JFZ St. Tönis II

7150

Vorst
Am Försterhof
Butzenstraße
Dückershof
Gotthardusweg
Graverdyk
Hahnenweide
Haus Neersdonk
Haus Raedt
Hecke
Heckerweg
Höhenhöfe
Hüserheide
Huverheide
Kempener Straße 3 Ende 2 Ende
Lenenweg
Oedter Straße 64 88
Reckenhöfe
Schmitzheide
St. Töniser Straße
Stiegerheide
Tack
Tackweg
Tempelsweg
Unterschelthof
Walter‐Lehnen‐Straße
Grundschule Vorst I

7160

Vorst
Am Neuenhaushof
Amselweg
Anrather Straße 1 11 2 38
Darderhöfe
Düsseldorfer Straße 7 Ende
Gerkeswiese
Germanenstraße
Giesenstraße
Hauptstraße 16 Ende
Hinkes Weißhof
Hochbend
Josefstraße
Kapellenstraße
Kehn
Kehner Heide
Kehner Weg
Meisenweg
Schützenstraße
Wiemeshütte
Wiemespfad
Zeisigweg
Grundschule Vorst II

7170

Vorst
Ahornweg
An der Feuerwache
Brempter Weg
Breslauer Straße
Clevenstraße
Danziger Straße
Dommesweg
Eduard‐Heinkes‐Platz
Erlenweg
Fichtenweg
Ginsterweg
Hauptstraße 1 1 2 14
Haus Brempt
Jakob‐von‐Danwitz‐Platz
Johannes‐Stadtfeld‐Straße
Kanalstraße
Kempener Straße 1 1
Kiefernweg
Kniebelerstraße
Kokenstraße
Kronenstraße
Kuhstraße
Königsberger Straße
Lindenallee
Markt
Oedter Straße 1 Ende 2 62
Raedtstraße
Schuh Erv
Seulenstraße
Steinpfad
Stettiner Straße
Vossenhütte
Wollstraße
Grundschule Vorst III

7180

Vorst
Am Kuhlenhof
Anrather Straße 13 Ende 40 Ende
Auf Pastorsfeld
Bruchstraße
Buyschstraße
Clöraht
Donkweg
Eichenstraße
Falkenweg
Grüner Weg
Gustav‐Steeg‐Straße
Hasenwinkel
Haus Donk
Im Heimgarten
Kuckucksweg
Nachtigallenweg
Nelkengarten
Neuhäuser Straße
Schwalbenweg
Sperlingsweg
Stiller Winkel
Teresaweg
Zur Villa
Familienzentrum Brucknerstraße I

7190

Vorst
Alter Weg
Altes Pastorrat
Am Sportplatz
Auf Rothenfeld
Auffeld
Bachstraße
Beethovenstraße
Brucknerstraße
Dellstraße
Gossenhof
Haydnstraße
Lisztstraße
Lutherstraße
Mozartstraße
Schubertstraße
Süchtelner Straße
Wagnerstraße
Familienzentrum Brucknerstraße I

Weitere Themen rund um die Wahl

Briefwahl

Wie kann ich eine Briefwahl durchführen?

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahllokal erscheinen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Sie ihre Stimme per Briefwahl abgeben können. Informationen wo sie die Unterlagen beantragen können, finden Sie auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung.

 
Voraussetzungen

Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.

Erforderliche Unterlagen
  • Personalausweis
  • Wahlscheinantrag
  • ggf. Vollmacht
Fristen
  • Die Briefwahl kann bis zum 2. Tag vor der Wahl beantragt werden.
  • Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 18:00 Uhr bei der Stadt Tönisvorst eingegangen sein.

 

Verfahren

Beantragung der Briefwahl – Möglichkeiten
  • Beantragung persönlich im Wahlamt durchführen.
  • Postalische Einsendung des ausgefüllten Wahlscheinantrags.
  • Beantragung formlos per E-Mail an N.N. (Die E-Mail muss zwingend folgende Daten enthalten: vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum
 
Nach Briefwahlantrag – Versand der Unterlagen

Nach der erfolgreichen Beantragung erhalten Sie folgende Unterlagen:

  • den Wahlschein
  • den amtlichen Stimmzettel,
  • den amtlichen Stimmzettelumschlag
  • den amtlichen Wahlbriefumschlag
  • das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird

 

Briefwahl per Post
  1. Kennzeichnen Sie persönlich den Stimmzettel.
  2. Legen Sie den Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
  3. Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
  4. Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
  5. Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
  6. Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.

Feststellung des Wahlergebnisses

Das Ergebnis der Wahl wird folgendermaßen festgestellt:

  • Der Wahlvorstand im Wahlbezirk stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest, fertigt eine Niederschrift und übergibt diese der Gemeindebehörde.
  • Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.
  • Die Kreiswahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich fest und übermitteln es an den Landeswahlleiter. (Landtags-, Bundestags-, Europawahlen)
  • Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an den Bundeswahlleiter. (Bundestags-, Europawahlen)
  • Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest.

Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung enthält alle relevanten Informationen zum Wahltag. Auf der Rückseite befindet ein Vordruck eines Wahlscheinantrags und ein QR-Code für die elektronische Beantragung der Briefwahl.

Die Zusendung der Wahlbenachrichtigung geschieht nach der Erstellung des Wählerverzeichnisses am 42. Tag vor der Wahl.

 

Haben Sie ihre Wahlbenachrichtigung verloren oder nicht erhalten?

In diesem Fall können Sie eine neue Wahlbenachrichtigung beantragen. 

  • Sprechen Sie persönlich beim Wahlamt vor und bitten um eine neue Wahlbenachrichtigung. 
  • Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit dem Wahlamt auf und bitten um neue Wahlbenachrichtigung.
  • Kontaktieren Sie das Wahlamt per E-Mail und bitten um eine neue Wahlbenachrichtigung (Die E-Mail muss folgende persönliche Daten enthalten: vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse).

Wahlhelfer*innen

Aufgaben der Wahlhelfer*innen

Zum ordnungsgemäßen Ablauf einer Wahl werden am Wahlsonntag viele helfenden Hände benötigt. Daher ist die mithilfe ehrenamtlicher Wahlhelfer*innen im Wahlvorstand unverzichtbar. Daher werden die Bürger*innen und Einwohner*innen vor einer Wahl dazu aufgerufen die Aufgaben eines Wahlhelfers / einer Wahlhelferin zu übernehmen. Zu diesen Aufgaben zählen beispielsweise die:

  • Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
  • Ausgabe der Stimmzettel,
  • Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
  • Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.

Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in ist ein Ehrenamt. Sie sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die in ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheit verpflichtet. Sie dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.

Wahlhelfer*innen werden vom Wahlamt bestellt. Vorzugsweise werden Personen, die sich freiwillig melden, mit dem Ehrenamt betraut. Hingegen ist es aber auch möglich zum/zur Wahlhelfer*in verpflichtet zu werden, wenn sich nicht genügend freiwillige Wahlhelfer*innen melden.

Erfrischungsgeld

Personen die ehrenamtlich als Wahlhelfer*in tätig sind, erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld).

WahlWahlvorsteher*inSchriftführer*inWahlhelfer*inBeisitzer*in
Europawahlen    
Bundestagswahlen    
Landtagswahlen    
Kommunalwahlen    

Wahlhelfer*in werden

Möchten Sie bei den kommenden Wahlen als ehrenamtliche*r Wahlhelfer*in dabei sein? Dann melden Sie sich gerne bei persönlich, telefonisch oder per E-Mail beim Wahlamt.

Wahlamt

Aufgaben des Wahlamtes

  • Abwicklung des allgemeinen Wahlgeschäftes
  • Pflege des Wählerverzeichnisses
  • Bearbeiten von Anträgen auf Wahlschein, bzw. Eintragungsscheinunterlagen (Briefwahlunterlagen)
  • Vorbereitung der Ausstattung aller Wahlräume
  • Einteilung und Berufung der Wahlvorstände und der sonstigen im Zuge der Wahl beteiligten Kräfte
  • Ergebnisermittlung und Ergebniskontrolle
  • Abwicklung der Rücklieferung aus den Wahlräumen am Wahlsonntag und am Montag nach der Wahl
  • Koordinierung aller an der Wahl beteiligten städtischen Dienststellen

Die Mitarbeiter*innen des Wahlamtes treffen Sie persönlich im Verwaltungsgebäude St. Tönis (Bahnstraße 15, 47918 Tönisvorst) an oder erreichen diese telefonisch und per E-Mail mit den unten angegebenen Kontaktdaten.

Kontakt

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