Wahlen
,,Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt."
§ 20 Abs. 2 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
anstehende Wahlen: So., 14. September 2025 KommunalwahlSo., 28. September 2025 evtl. Stichwahl |
Wen können Sie wählen?
- Bürgermeister/in in der Stadt Tönisvorst
- Stadtrat der Stadt Tönisvorst
- Landrat/Landrätin des Kreises Viersen
- Kreistag des Kreises Viersen
Wer darf wählen?
Sie sind wahlberechtigt für die Kommunalwahl wenn:
- Sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind.
- Sie Deutsche/r oder Staatsangehörige/r der Europäischen Union sind.
- Sie mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl Ihre Wohnung, Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt ohne eine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.
- Sie nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wann gehen die Wahlbenachrichtigungen raus?
Die Wahlbenachrichtigungen werden am 09.08.2025 bei der Post eingeliefert, sodass Sie in der Regel Ihre Wahlbenachrichtigung in der darauffolgenden Woche erhalten sollten.
Wer bis zum 24.08.2025 keine Benachrichtigung im Briefkasten hat, sollten sie sich ans Wahlamt wenden.
Wo finden Sie das Wahlbüro und zu welchen Zeiten können Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich erhalten?
Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus St. Tönis, Hochstraße 20a, 1. Etage.
Falls Sie die Treppen nicht hochkommen können, melden Sie sich bitte kurz vorab unter der Rufnummer: 02151/999-101.
Öffnungszeiten:
Geöffnet ist das Wahlbüro ab dem 14.08.2025 bis 12.09.2025 in den Zeiten von
Mo - Mi | 8:30 bis 12:30 und 14:00 bis 16:00 |
Do | 8:30 bis 12:30 und 14:00 bis 18:00 |
Fr | 8.30 bis 12.00 Uhr |
(Ausnahme 12.09.2025 von 8:30 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 15:00)
Wahltermine im Überblick
Jahr | Wahltag | Wahl | Legislaturperiode |
---|---|---|---|
2025 | 14. September | Kommunalwahl
| 5 Jahre |
2025 | 28. September | Kommunalwahl (etwaige Stichwahlen)
| |
2027 | voraussichtlich Frühjahr | Landtagswahl Nordrhein-Westfalen | 5 Jahre |
2029 | voraussichtlich Frühjahr | Europawahl | 5 Jahre |
Weitere Wahltermine in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie unter:
Künftige Wahltermine - Die Bundeswahlleiterin

Wahlen in Tönisvorst
Wahlen sind ein Grundpfeiler der parlamentarischen Demokratie und gehören zum politischen Alltag. Die Bürger*innen und Einwohner*innen der Stadt Tönisvorst werden in regelmäßigen Abständen dazu aufgerufen von ihrem demokratischen Wahlrecht gebrauch zu machen. Hier finden Sie eine Übersicht aller in Tönisvorst turnusgemäßen stattfindenden Wahlen:
Europawahlen

Wahlperiode:
5 Jahre
Wahlberechtigung:
In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die
- am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen.
- in Deutschland wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten,
- sich in das Wählerverzeichnis eingetragen haben (für Unionsbürger*innen)
Stimmen:
Bei der Europawahl hat jede*r nur eine Stimme und darf daher nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzen.
Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel wird eine politische Partei oder eine politische Vereinigung gewählt. Allerdings werden keine bestimmten Kandidaten oder Kandidatinnen der Partei gewählt, sondern eine Wahlliste. Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung ins Europäische Parlament nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in das Europäische Parlament entsendet werden.

Wählen im Wahllokal: Ja
Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten Personen das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben. Die in der Stadt Tönisvorst eingeteilten Wahllokale (nach Stimmbezirken und Straßen) finden sie unten auf dieser Seite.
Briefwahl: Ja
Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Bundestagswahlen

Wahlperiode:
4 Jahre
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen:
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- seit mindestens drei Monaten in Deutschland wohnhaft sind
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
(durch Richterspruch nach § 13 Bundeswahlgesetz)
Für Deutsche, die immer im Ausland leben, gibt es besondere Regeln.
Stimmen:
Erststimme - Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten
Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt. Sie errangen ein sogenanntes Direktmandat.
Zweitstimme: Wahl einer Landesliste (Partei)
Nach dem Verhältnis der gültigen Zweitstimmen wird der Anteil der Abgeordnetenmandate festgelegt, der auf eine Partei entfällt.

Wählen im Wahllokal: Ja
Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten Personen das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben. Die in der Stadt Tönisvorst eingeteilten Wahllokale (nach Stimmbezirken und Straßen) finden sie unten auf dieser Seite.
Briefwahl: Ja
Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Landtagswahlen
Wahlperiode:

5 Jahre
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen:
- die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben
- die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl in NRW wohnen
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
(durch Richterspruch nach § 13 Bundeswahlgesetz)
Stimmen:
Erststimme - Wahl eines/einer Wahlkreisabgeordneten
Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. In jedem der 128 Wahlkreise des Landes genügt bei der Erststimme die einfache Mehrheit: Wer als Direktkandidatin oder -kandidat die meisten Stimmen in einem Wahlkreis erhält, ist gewählt.
Zweitstimme: Wahl einer Landesliste (Partei)
Neben den in den Wahlkreisen direkt gewählten Kandidatinnen und Kandidaten gelangen mindestens 53 weitere Abgeordnete ins Parlament. Dafür stellen die Parteien Landeslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten für den Landtag auf. Entsprechend des Wahlergebnisses der Partei ziehen unterschiedlich viele Personen von den einzelnen Parteilisten in den Landtag ein.

Wählen im Wahllokal: Ja
Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten Personen das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben. Die in der Stadt Tönisvorst eingeteilten Wahllokale (nach Stimmbezirken und Straßen) finden sie unten auf dieser Seite.
Briefwahl: Ja
Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis zum Ablauf der Abstimmungszeit bei der zuständigen Gemeindebehörde vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.
Kommunalwahlen

Wahlperiode:
5 Jahre
Wahlen:
- Wahl zum/zur Bürgermeister*in der Stadt Tönisvorst
- Wahl zum Stadtrat der Stadt Tönisvorst
- Wahl zum/zur Landrat/Landrätin des Kreises Viersen
- Wahl zum Kreistag des Kreises Viersen
Wahlberechtigung:
Wahlberechtigt sind alle Deutschen sowie Staatsangehörige der übrigen 25 EU-Mitgliedstaaten:
- die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet haben
- die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl im Wahlgebiet (Kreis Viersen bzw. Tönisvorst) wohnen oder sich sonst gewöhnlich aufhalten
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen
(durch Richterspruch nach § 13 Bundeswahlgesetz)
Stimmen:
Wahl zum/zur Bürgermeister*in der Stadt Tönisvorst
Bei der Wahl zum/zur Bürgermeister*in wird eine Direktwahl getroffen. Der/die Bewerber*in der/die die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält ist gewählt. Vereinigt ein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang keine Mehrheit der Stimmen auf sich findet zwischen den beiden besten Bewerber*innen eine Stichwahl statt (i.d.R. zwei Wochen später).
Wahl zum Stadtrat der Stadt Tönisvorst
Erststimme: Mit der Erststimme wird die Direktwahl getroffen. Die Kandidatinnen und die Kandidaten, die in einem Wahlkreis die einfache Mehrheit der Erststimmen erhalten, sind gewählt.
Zweitstimme: Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung in den Stadtrat nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in den Stadtrat entsendet werden.
Wahl zum/zur Landrat/Landrätin des Kreis Viersen:
Bei der Wahl zum/zur Landrät*in wird eine Direktwahl getroffen. Der/die Bewerber*in der/die die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhält ist gewählt. Vereinigt ein*e Bewerber*in im ersten Wahlgang nicht eine Mehrheit der Stimmen auf sich findet zwischen den beiden besten Bewerber*innen eine Stichwahl statt (i.d.R. zwei Wochen später).
Wahl zum Kreistag des Kreis Viersen:
Bei der Kreistagswahl hat jede*r nur eine Stimme und darf daher nur ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzen. Mit dem Kreuz auf dem Wahlzettel wird eine politische Partei oder eine politische Vereinigung gewählt. Allerdings werden keine bestimmten Kandidaten oder Kandidatinnen der Partei gewählt, sondern eine Wahlliste. Je nach Anzahl der Stimmen für die einzelnen Listen erfolgt die Entsendung in den Kreistag nach der Reihenfolge der Namen auf den Wahllisten: Je mehr Stimmen, desto mehr Personen können in den Kreistag entsendet werden.

Wählen im Wahllokal: Ja
Am Wahltag dürfen alle Wahlberechtigten Personen das in der Wahlbenachrichtigung zugewiesene Wahllokal aufsuchen und ihre Stimme abgeben. Die in der Stadt Tönisvorst eingeteilten Wahllokale (nach Stimmbezirken und Straßen) finden sie unten auf dieser Seite.
Briefwahl: Ja
Die Zusendung der Unterlagen für die Briefwahl muss beantragt werden. Der Antrag befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Die ausgefüllten Wahlunterlagen müssen am Wahltag bis 16.00 Uhr bei der zuständigen Gemeindebehörde eingegangen sein. Später eingehende Wahlbriefe werden nicht mehr berücksichtigt.

Stimmbezirke und Wahllokale in Tönisvorst
Für eine Wahl wird das Stadtgebiet in genau festgelegte Stimmbezirke aufgeteilt. Dabei wird darauf geachtet, dass in jedem Stimmbezirk ungefähr gleich viele Menschen wohnen. Ein ländlicher Stimmbezirk kann also viel größer sein als einer, in dem der Stadtkern liegt.
Nach dem Kommunalwahlgesetz sollen in keinem Stimmbezirk mehr als 2.500 Einwohner leben. Daher ergaben sich beispielsweise bei der Kommunalwahl 2020 insgesamt 19 Stimmbezirke im gesamten Tönisvorster Stadtgebiet.
Die Wahllokale in Tönisvorst ergeben sich aus den eingeteilten Stimmbezirken. Diese werden vor jeder Wahl neu eingeteilt und die Wahllokale gegebenenfalls geändert.
Stimmbezirke und Wahllokale in Tönisvorst (Kommunalwahl 2025)
Auflistung der Stimmbezirke und Wahllokale für die anstehende Kommunalwahl am 14. September 2025 in Tönisvorst.
Eine offizielle Information welchem Stimmbezirk Sie angehören und in welchem Wahllokal Sie Ihre Stimme abgeben können, erhielten Sie in der amtlichen Wahlbenachrichtigung:
Nr. | Stadtteil | örtliche Eingrenzung | Wahllokal | Barrierefrei |
---|---|---|---|---|
7010 | St. Tönis | Alter Graben Alter Markt Am Marienheim Antoniusstraße Friedensstraße Hochstraße Kaiserstraße Kirchplatz Kirchstraße Ludwig‐Jahn‐Straße 1 43 2 80 Marktstraße Niedertorstraße Pastorswall Platanenallee Rathausplatz Ringstraße Rue de Sees 3 Ende 2 Ende Schulstraße Seulenhof Wirichs‐Jäzke | Altes Rathaus (St. Tönis) | ja |
7020 | St. Tönis | Am Schluff Am Wasserturm Blaumeisenweg Corneliusstraße 3 Ende 22 100 Drosselweg Elsternweg Finkenweg Im Westend Krähenfeld Lerchenstraße Sperberstraße Viersener Straße 1 - 121, 2 - 120 | Schulzentrum Corneliusfeld 1 | ja |
7030 | St. Tönis | Blumenstraße Brauereistraße Corneliusplatz Corneliusstraße 1 1c 2 20 Florastraße Hospitalstraße Ingerstraße Kolpingstraße Ortmannsweg Vorster Straße 1 151 2 124 Westring | Familienzentrum Ingerstraße | ja |
7040 | St. Tönis | Burgstraße Friedrichstraße Gartenstraße Gelderner Straße Nordring 123 Ende 68 Ende Rosenstraße Rosental | JFZ St. Tönis 2 | nein |
7050 | St. Tönis | Auf dem Haspel Biwak 114 Ende Feldstraße 1 11a 2 16 Hülser Straße 1 91 2 Ende Jägerstraße Ludwig‐Jahn‐Straße 82 Ende Martinstraße Mörterfeld Nordring 67 121 42 66 Prinzenburg Selder Steinheide Unterweiden | Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße 1 | ja |
7060 | St. Tönis | Ackerstraße Berliner Straße 237 Ende 249 Ende Biwak 1 Ende 2 112 Dresdener Straße Haferkamp Im Neuen Roth Kornstraße 2 Ende Leipziger Straße 129 Ende 2 Ende Oststraße | Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße 2 | ja |
7070 | St. Tönis | Feldstraße 13 Ende 20 Ende Garnstraße Grenzstraße Hoteser Weg Kornstraße 1 Ende Seidenstraße Weberstraße | Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße 3 | ja |
7080 | St. Tönis | Berliner Straße 1 235 2 114 Leipziger Straße 1 123 Ludwig‐Jahn‐Straße 45 Ende Nordring 1 65c 2 40b | Gemeinschaftsgrundschule Hülser Straße 4 | ja |
7090 | St. Tönis | Bahnstraße Benrader Straße 1 67 2 36 Josef‐Schultes‐Straße Krefelder Straße Kurze Straße Maysweg 2 4 Mühlenstraße Osterheide Ostring 11 Ende 2 Ende Rue de Sees 1 1 Wilhelmplatz | Schule Kirchenfeld 1 | ja |
7100 | St. Tönis | Benrader Straße 69 Ende 38 Ende Bremmental Hasenheide Industriestraße Kopernikusstraße Maysweg Nüss Drenk Ostring Sonnenweg Sternstraße Südstraße | Gemeinschaftsgrundschule Corneliusstraße 1 | ja |
7110 | St. Tönis | Birkenstraße Buchenplatz Buchenstraße Dammstraße Kirchenfeld Kirschenallee Neustraße Pappelallee Pastorsbusch Tannenstraße Theo‐Mülders‐Straße Ulmenstraße Willicher Straße | Schule Kirchenfeld 2 | ja |
7120 | St. Tönis | Akazienallee Bogenstraße Bong Corneliusstraße 101 Ende 102 Ende Corneliusweg En de Bongert Fasanenstraße Feldburgweg Kastanienallee Laschenhütte Rebhuhnweg Spatzenwinkel Stock Stockweg Südring 1 Ende Viersener Straße 123 129 122 Ende | Gemeinschaftsgrundschule Corneliusstraße 2 | ja |
7130 | St. Tönis | Düsseldorfer Straße 1 6 Fliethgraben Heideweg Roßstraße Schäferstraße Schelthofer Straße Siedlerweg Verbindungsstraße von‐Sahr‐Straße Vorster Straße 153 Ende 126 Ende Wiesengrund Zur Alten Weberei | Schulzentrum Corneliusfeld 2 | ja |
7140 | St. Tönis | Am Düngelshof Anton‐Beusch‐Straße Bückersdyk Droste‐Hülshoff‐Straße Gerhart‐Hauptmann‐Straße Heinrich‐Böll‐Straße Hermann‐Hesse‐Straße Kardinal‐Cardijn‐Straße Wolfgang‐Borchert‐Straße | JFZ St. Tönis 2 | nein |
7150 | Vorst | Am Försterhof Butzenstraße Dückershof Gotthardusweg Graverdyk Hahnenweide Haus Neersdonk Haus Raedt Hecke Heckerweg Höhenhöfe Hüserheide Huverheide Kempener Straße 3 Ende 2 Ende Lenenweg Reckenhöfe Schmitzheide St. Töniser Straße Stiegerheide Tack Tackweg Tempelsweg Unterschelthof Walter‐Lehnen‐Straße | GGS Vorst 1 | ja |
7160 | Vorst | Am Neuenhaushof Amselweg Anrather Straße 1 11 2 38 Darderhöfe Düsseldorfer Straße 7 Ende Gerkeswiese Germanenstraße Giesenstraße Hauptstraße 16 Ende Hinkes Weißhof Hochbend Josefstraße Kapellenstraße Kehn Kehner Heide Kehner Weg Meisenweg Schützenstraße Wiemeshütte Wiemespfad Zeisigweg | GGS Vorst 2 | ja |
7170 | Vorst | Ahornweg An der Feuerwache Brempter Weg Breslauer Straße Clevenstraße Danziger Straße Dommesweg Eduard‐Heinkes‐Platz Erlenweg Fichtenweg Ginsterweg Hauptstraße 1 1 2 14 Haus Brempt Jakob‐von‐Danwitz‐Platz Johannes‐Stadtfeld‐Straße Kanalstraße Kempener Straße 1 1 Kiefernweg Kniebelerstraße Kokenstraße Kronenstraße Kuhstraße Königsberger Straße Lindenallee Markt Oedter Straße 1 Ende 2 62 Raedtstraße Schuh Erv Seulenstraße Steinpfad Stettiner Straße Vossenhütte Wollstraße | GGS Vorst 3 | ja |
7180 | Vorst | Am Kuhlenhof Anrather Straße 13 Ende 40 Ende Auf Pastorsfeld Bruchstraße Buyschstraße Clöraht Donkweg Eichenstraße Falkenweg Grüner Weg Gustav‐Steeg‐Straße Hasenwinkel Haus Donk Im Heimgarten Kuckucksweg Nachtigallenweg Nelkengarten Neuhäuser Straße Schwalbenweg Sperlingsweg Stiller Winkel Teresaweg Zur Villa | GGS Vorst 4 | ja |
7190 | Vorst | Alter Weg Altes Pastorrat Am Sportplatz Auf Rothenfeld Auffeld Bachstraße Beethovenstraße Brucknerstraße Dellstraße Gossenhof Haydnstraße Lisztstraße Lutherstraße Mozartstraße Oedter Straße 64 bis Ende Schubertstraße Süchtelner Straße Wagnerstraße | GGS Vorst 5 | ja |
Weitere Themen rund um die Wahl
Briefwahl

Wie kann ich eine Briefwahl durchführen?
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten, können jedoch am Wahltag nicht im Wahllokal erscheinen? In diesem Fall besteht die Möglichkeit, dass Sie ihre Stimme per Briefwahl abgeben können. Informationen wo sie die Unterlagen beantragen können, finden Sie auf der Rückseite ihrer Wahlbenachrichtigung.
Aufgrund der Fristen können Sie bereits jetzt Ihre Briefwahlunterlagen per Email oder Briefwahlunterlagen im Internet beantragen.
Voraussetzungen
Sie haben eine Wahlbenachrichtigung erhalten und möchten Ihre Stimme zur Wahl per Brief abgeben.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Wahlscheinantrag
- ggf. Vollmacht
Fristen
- Die Briefwahl kann bis zum 2. Tag vor der Wahl 15.00 Uhr beantragt werden.
- Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag um 16:00 Uhr bei der Stadt Tönisvorst eingegangen sein.
Verfahren
Beantragung der Briefwahl – Möglichkeiten
- Beantragung persönlich im Wahlamt, Hochstraße 20a, 47918 Tönisvorst durchführen, ab dem 14.08.2025 möglich.
- Postalische Einsendung des ausgefüllten Wahlscheinantrags.
- Beantragung formlos per E-Mail an Wahlen@toenisvorst.de (Die E-Mail muss zwingend folgende Daten enthalten: vollständiger Name, Adresse und Geburtsdatum)
- Briefwahlunterlagen im Internet
Nach Briefwahlantrag – Versand der Unterlagen
Nach der erfolgreichen Beantragung erhalten Sie folgende Unterlagen:
- den Wahlschein
- die amtlichen Stimmzettel,
- den amtlichen Stimmzettelumschlag
- den amtlichen Wahlbriefumschlag
- das Merkblatt zur Briefwahl, auf dem die Briefwahl erläutert wird
Briefwahl per Post
- Kennzeichnen Sie persönlich die Stimmzettel.
- Legen Sie die Stimmzettel in den dafür vorgesehenen amtlichen Stimmzettelumschlag und verschließen Sie diesen.
- Unterzeichnen Sie die auf dem Wahlschein vorgedruckte Versicherung an Eides statt, geben Sie Ort und Datum an.
- Stecken Sie den verschlossenen amtlichen Stimmzettelumschlag und den unterschriebenen Wahlschein in den amtlichen Wahlbriefumschlag.
- Verschließen Sie den Wahlbriefumschlag.
- Senden Sie den Wahlbrief rechtzeitig an die Stelle, die auf dem Wahlbriefumschlag aufgedruckt ist oder geben Sie ihn persönlich dort ab.
Feststellung des Wahlergebnisses

Das Ergebnis der Wahl wird folgendermaßen festgestellt:
- Der Wahlvorstand im Wahlbezirk stellt das Ergebnis im Wahlbezirk fest, fertigt eine Niederschrift und übergibt diese der Gemeindebehörde.
- Die Gemeindebehörde einer kreisangehörigen Gemeinde fertigt eine Zusammenstellung der Ergebnisse der Wahlbezirke im Gemeindegebiet und übergibt diese dem Kreiswahlleiter.
- Die Kreiswahlausschüsse stellen das Ergebnis in ihrem Zuständigkeitsbereich fest und übermitteln es an den Landeswahlleiter. (Landtags-, Bundestags-, Europawahlen)
- Der Landeswahlausschuss stellt das Ergebnis im Land fest und übermittelt es an den Bundeswahlleiter. (Bundestags-, Europawahlen)
- Der Bundeswahlausschuss stellt das Ergebnis für den Bund fest.
Wahlbenachrichtigung

Die Wahlbenachrichtigung enthält alle relevanten Informationen zum Wahltag. Auf der Rückseite befindet ein Vordruck eines Wahlscheinantrags und ein QR-Code für die elektronische Beantragung der Briefwahl.
Die Zusendung der Wahlbenachrichtigung geschieht nach der Erstellung des Wählerverzeichnisses am 42. Tag vor der Wahl.
Diese werden vom KRZN am 23.01.2025 bei der Deutschen Post eingeliefert.
Haben Sie ihre Wahlbenachrichtigung verloren oder nicht erhalten?
In diesem Fall können Sie eine neue Wahlbenachrichtigung beantragen.
- Sprechen Sie persönlich beim Wahlamt vor und bitten um eine neue Wahlbenachrichtigung.
- Nehmen Sie telefonisch Kontakt mit dem Wahlamt auf und bitten um neue Wahlbenachrichtigung.
- Kontaktieren Sie das Wahlamt per E-Mail und bitten um eine neue Wahlbenachrichtigung (Die E-Mail muss folgende persönliche Daten enthalten: vollständiger Name, Geburtsdatum, Adresse).
Wahlhelfer*innen

Aufgaben der Wahlhelfer*innen
Zum ordnungsgemäßen Ablauf einer Wahl werden am Wahlsonntag viele helfenden Hände benötigt. Daher ist die mithilfe ehrenamtlicher Wahlhelfer*innen im Wahlvorstand unverzichtbar. Daher werden die Bürger*innen und Einwohner*innen vor einer Wahl dazu aufgerufen die Aufgaben eines Wahlhelfers / einer Wahlhelferin zu übernehmen. Zu diesen Aufgaben zählen beispielsweise die:
- Überprüfung der Wahlberechtigung aufgrund des Wählerverzeichnisses,
- Ausgabe der Stimmzettel,
- Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
- Mitarbeit bei der Feststellung des Wahlergebnisses.
Die Tätigkeit als Wahlhelfer*in ist ein Ehrenamt. Sie sind zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die in ihrer amtlichen Tätigkeit bekanntgewordenen Angelegenheit verpflichtet. Sie dürfen in Ausübung ihres Amtes ihr Gesicht nicht verhüllen.
Wahlhelfer*innen werden vom Wahlamt bestellt. Vorzugsweise werden Personen, die sich freiwillig melden, mit dem Ehrenamt betraut. Hingegen ist es aber auch möglich zum/zur Wahlhelfer*in verpflichtet zu werden, wenn sich nicht genügend freiwillige Wahlhelfer*innen melden.
Erfrischungsgeld
Personen die ehrenamtlich als Wahlhelfer*in tätig sind, erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung (Erfrischungsgeld; Stand April 2025).
Urnenwahllokal | Wahlvorsteher*in | stellv. Wahlvorsteher*in | Schriftführer*in | Beisitzer*in |
---|---|---|---|---|
Europawahlen | 70,00 € | 70,00 € | 60,00 € | 60,00 € |
Bundestagswahlen | 70,00 € | 70,00 € | 60,00 € | 60,00 € |
Landtagswahlen | 70,00 € | 70,00 € | 60,00 € | 60,00 € |
Kommunalwahlen | 70,00 € | 70,00 € | 60,00 € | 60,00 € |
Briefwahllokal | Wahlvorsteher*in | stellv. Wahlvorsteher*in | Schriftführer*in | Beisitzer*in |
---|---|---|---|---|
Europawahlen | 40,00 € | 40,00 € | 30,00 € | 30,00 € |
Bundestagswahlen | 40,00 € | 40,00 € | 30,00 € | 30,00 € |
Landtagswahlen | 40,00 € | 40,00 € | 30,00 € | 30,00 € |
Kommunalwahlen | 40,00 € | 40,00 € | 30,00 € | 30,00 € |
Wahlhelfer*in werden
Möchten Sie bei den kommenden Wahlen als ehrenamtliche*r Wahlhelfer*in dabei sein? Dann melden Sie sich gerne bei persönlich, telefonisch oder per E-Mail beim Wahlamt.
Alternative können Sie sich über den folgenden Link als Wahlhelfer*in registrieren:
- Wahlhelfer*innen-portal KRZN (Stadt Tönisvorst) https://wahlen.krzn.de/wahlhelferportal/anmeldung?id=l5idnrvbivcwtqgrdptc&wahldatum=14.09.2025
Bitte denken Sie dran, dass Sie bei einer eventuellen Stichwahl, wieder zum Einsatz kommen würden.
Wahlamt

Aufgaben des Wahlamtes
- Abwicklung des allgemeinen Wahlgeschäftes
- Pflege des Wählerverzeichnisses
- Bearbeiten von Anträgen auf Wahlschein, bzw. Eintragungsscheinunterlagen (Briefwahlunterlagen)
- Vorbereitung der Ausstattung aller Wahlräume
- Einteilung und Berufung der Wahlvorstände und der sonstigen im Zuge der Wahl beteiligten Kräfte
- Ergebnisermittlung und Ergebniskontrolle
- Abwicklung der Rücklieferung aus den Wahlräumen am Wahlsonntag und am Montag nach der Wahl
- Koordinierung aller an der Wahl beteiligten städtischen Dienststellen
Die Mitarbeiter*innen des Wahlamtes treffen Sie persönlich im Verwaltungsgebäude St. Tönis (Bahnstraße 15, 47918 Tönisvorst) an oder erreichen diese telefonisch und per E-Mail mit den unten angegebenen Kontaktdaten.
akustische Wahlunterstützung
Telefonnummer | Stimmzettel für Wahlart | Wahlgebietsbezeichnung (Wahlbezirk, Stadtbezirk, Kreiswahlbezirk) | Kommune | Stimmbezirke |
---|---|---|---|---|
0800 0009 671 0510 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7010 Wahlbezirksname: Rathaus St. Tönis Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 72 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7010 |
0800 0009 671 0511 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7020 Wahlbezirksname: Schulzentrum Corneliusfeld 1 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 72 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7020 |
0800 0009 671 0512 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7030 Wahlbezirksname: Familienzentrum Ingerstraße Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 72 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7030 |
0800 0009 671 0513 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7040 Wahlbezirksname: JFZ St. Tönis 1 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 71 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7040 |
0800 0009 671 0514 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7050 Wahlbezirksname: GGS Hülser Straße 1 - Turnhalle Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 71 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7050 |
0800 0009 671 0515 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7060 Wahlbezirksname: GGS Hülser Straße 2 - Turnhalle Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 71 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7060 |
0800 0009 671 0516 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7070 Wahlbezirksname: GGS Hülser Straße 3 - Turnhalle Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 71 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7070 |
0800 0009 671 0517 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7080 Wahlbezirksname: GGS Hülser Straße 4 - Turnhalle Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 71 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7080 |
0800 0009 671 0518 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7090 Wahlbezirksname: Schule Kirchenfeld 1 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 71 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7090 |
0800 0009 671 0519 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7100 Wahlbezirksname: GGS Corneliusstraße 1 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 72 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7100 |
0800 0009 671 0520 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7110 Wahlbezirksname: Schule Kirchenfeld 2 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 72 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7110 |
0800 0009 671 0521 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7120 Wahlbezirksname: GGS Corneliusstraße 2 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 72 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7120 |
0800 0009 671 0522 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7130 Wahlbezirksname: Schulzentrum Corneliusfeld 2 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 70 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7130 |
0800 0009 671 0523 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7140 Wahlbezirksname: JFZ St. Tönis 2 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 71 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7140 |
0800 0009 671 0524 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7150 Wahlbezirksname: GGS Vorst 1 - Eingang Schützenstraße 1 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 70 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7150 |
0800 0009 671 0525 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7160 Wahlbezirksname: GGS Vorst 2 - Eingang Schützenstraße 1 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 70 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7160 |
0800 0009 671 0526 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7170 Wahlbezirksname: GGS Vorst 3 - Eingang Schützenstraße 1 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 70 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7170 |
0800 0009 671 0527 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7180 Wahlbezirksname: GGS Vorst 4 - Eingang Schützenstraße 1 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 70 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7180 |
0800 0009 671 0528 (aktiv) | Ratswahl Ober-/Bürgermeisterwahl Kreistagswahl Landratswahl | Wahlbezirksnummer: 7190 Wahlbezirksname: GGS Vorst 5 - Eingang Schützenstraße 1 Kreiswahlbezirk: Kreiswahlbezirk 70 - Tönisvorst | Stadt Tönisvorst Stadt Tönisvorst Kreis Viersen Kreis Viersen | 7190 |
Kontakt
-
- Herr Schütte +492151999101 E-Mail senden