Bauanträge

Der Kreis Viersen ist als untere Bauaufsicht für alle Bauvorhaben in der Stadt Tönisvorst zuständig.

Die Errichtung, Änderung, Nutzungsänderung und Beseitigung von Anlagen bedürfen der Baugenehmigung soweit die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 2018 in den §§ 61-63, 78 und 79 BauO NRW 2018 keine abweichende Regelung enthält.

Weiterführende Informationen (Ansprechpartner*innen, Formulare für Bauanträge etc.) finden Sie auf der Internetpräsenz des Kreises Viersen unter:

https://www.kreis-viersen.de/service/dienstleistungen/baugenehmigung

Bauberatung

Das Planungsamt der Stadt Tönisvorst und die untere Bauaufsicht des Kreises Viersen bieten eine gemeinsame Sprechstunde an. Diese Sprechstunde spricht insbesondere Bauherren, Entwurfsverfasser und Investoren an. Sie wird bereits seit Jahren vom Kreis Viersen mit den Gemeinden vor Ort erfolgreich angeboten. Wer also beispielsweise ein Haus bauen oder eine sonstige Baumaßnahme durchführen möchte, kann in einer Vorberatung schon wichtige Voraussetzungen abklären. Dazu gehört die Frage ob dies bauplanungsrechtlich an der geplanten Stelle überhaupt erlaubt ist und welche Nebenbestimmungen möglicherweise zu beachten sind. Des Weiteren können bei dieser Gelegenheit auch Fragen zur Bauordnung mit beiden Fachämtern an einem Tisch besprochen werden.

Die Bausprechstunde findet ab sofort – nach vorheriger Anmeldung – dienstags jeweils von 10 bis 11 Uhr im Verwaltungsgebäude in Vorst, St. Töniser Straße 8, Obergeschoss, Sitzungssaal (Zimmer 14), statt.

Anmeldungen können unter Angabe des Bauvorhabens und der Anschrift des Baugrundstückes vorgenommen werden.

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