Stadtkasse

Im Bereich der Stadtkasse wird der gesamte Zahlungsverkehr (Ein- und Auszahlungen) der Stadt sowie des städt. Abwasserbetriebes abgewickelt.

Weiterhin ist die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde für das Mahnwesen und die Zwangsvollstreckung der öffentlich-rechtlichen Forderungen (z.B. Steuern und Gebühren) wie auch für die privatrechtlichen Forderungen (z.B. Mieten) der Stadt zuständig.

Zahlungen für die Stadt können Sie durch Überweisung auf ein Konto der Stadtkasse

Sparkasse Krefeld         IBAN: DE08 3205 0000 0067 1013 03, BIC SPKRDE33

Volksbank Krefeld eG   IBAN: DE45 3206 0362 1101 5500 16, BIC: GENODED1HTK

oder in Ausnahmefällen durch Bareinzahlung bei der Stadtkasse vornehmen. Bei Überweisungen ist zwingend das Kassenzeichen anzugeben. Nur so kann eine ordnungsgemäße Verbuchung sichergestellt werden. Für wiederkehrende Zahlungsverpflichtungen wird die Teilnahme am SEPA-Lastschriftmandat empfohlen. Hierdurch ersparen Sie sich unnötige Wege zu Ihrem Geldinstitut und können zudem keine Zahlungsfristen versäumen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten:

Was ist, wenn ich eine Mahnung erhalten habe, obwohl ich die Forderung bereits bezahlt habe?

Bitte beachten Sie, dass die jeweiligen Fälligkeiten pünktlich zu den Fälligkeitsterminen beglichen werden. Liegt Ihre Zahlung einige Tage vor Erhalt der Mahnung, kontrollieren Sie bitte nochmals Ihre Kontoauszüge und vergleichen Sie, ob der bei der Überweisung angegebene Verwendungszweck identisch ist mit dem auf der Mahnung angegebenen Kassenzeichen. In Zweifelsfällen erkundigen Sie sich bitte bei der Stadtkasse, ob der Betrag eingegangen und auch richtig verbucht wurde.

Was passiert, wenn ich trotz Mahnung nicht bezahle?

Wenn die angemahnte Forderung nicht innerhalb einer Woche bezahlt wird, kann nach dem Verwaltungsvollstreckungsgesetz die zwangsweise Beitreibung der Forderung betrieben werden. Eine 2. Mahnung mit erneuter Zahlungsaufforderung erfolgt in aller Regel nicht. Die Zwangsvollstreckung kann durch Pfändungsmaßnahmen am Wohn- bzw. Geschäftssitz oder aber auch durch Forderungspfändungen (z.B. Lohn- und Kontenpfändungen) erfolgen.

Die Stadtkasse als Vollstreckungsbehörde ist zudem berechtigt, Auskünfte über etwaige pfändbare Forderungen einzuholen. So kann unter bestimmten Voraussetzungen auch ein Kontenabrufverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern erfolgen. Bitte beachten Sie, dass jede Vollstreckungsmaßnahme mit Kosten (Pfändungsgebühren, Wegegelder und Auslagen) verbunden ist.

Warum versucht die Stadt Tönisvorst Forderungen beizutreiben, welche durch andere Behörden/Institutionen festgesetzt wurden?

Die Stadtkasse -als Vollstreckungsbehörde- vollstreckt nicht nur eigene Forderungen der Stadt. So ist sie auch beispielsweise zur Amtshilfe verpflichtet, wenn Sie Forderungen anderer Städte/Gemeinden trotz Mahnung nicht beglichen haben. Weiterhin ist durch Landesverordnung festgesetzt worden, dass die Stadtkasse die zuständige Vollstreckungsbehörde diverser Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts ist. Hiernach ist die Stadtkasse unter anderem für die Beitreibung der Handwerkskammerbeiträge, Vermessungskosten öffentlich bestellter Vermessungsingenieure etc., zuständig.

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