Stadtsauberkeit
Ein sauberes und gepflegtes Stadtbild macht Tönisvorst zu einem lebens- und besuchenswerten Ort für alle. Öffentliche Straßen, Wege und Anlagen, die sich in einem ordentlichen Zustand befinden, sind zudem aber auch wichtig für die Verkehrssicherheit und Hygiene. Es gibt viele Dinge, die jede:r Einzelne tun kann, um die Sauberkeit im öffentlichen Raum zu fördern und zu erhalten. Dies beinhaltet beispielsweise das Nachkommen der eigenen Reinigungspflicht oder auch die ordnungsgemäße Abfallbeseitigung.
Die zwei großen Pfeiler der Stadtsauberkeit in Tönisvorst bilden der Bereich Abfall und die Straßenreinigung, die auch die Winterwartung umfasst. In allen Bereichen teilen sich Stadt und Bürger:innen die Verantwortung, damit Tönisvorst frei von Verunreinigungen und davon ausgehenden Verkehrsgefährdungen bleibt.

Aktuelles für den Herbst
Die stürmische Jahreszeit ist herangebrochen. Hiermit ergeben sich neue Herausforderungen für die Stadtsauberkeit. Die Blätter der Bäume verfärben sich bunt und enden letztlich als Laub auf dem Boden. Was zunächst schön aussieht, kann schnell zur Gefahr werden. Häuft sich dieses Laub, kann es Unebenheiten auf Straßen und Wegen verdecken, wodurch Stolperstellen unter Umständen nicht rechtzeitig wahrgenommen werden können. Zudem kommt im Herbst noch die Kälte und Feuchtigkeit hinzu, die das Laub extrem rutschig machen können. Es ist somit Vorsicht geboten. Alle Grundstückseigentümer:innen werden gebeten, zu dieser Jahreszeit besonders auf die regelmäßige Gehwegreinigung zu achten. Bitte kehren Sie das Laub und andere Verschmutzungen von den Gehwegen oder Ihrem Privatgrundstück nicht auf die Fahrbahn, sondern entsorgen Sie dies ordnungsgemäß in Ihrer braunen Bioabfalltonne. Auch die maschinelle Straßenreinigung wird durch das Laub erschwert. Die Reinigungsfahrzeuge müssen deutlich schneller und somit öfter entleert werden, was Touren verlängert und teilweise zu Abweichungen im regulären Reinigungsturnus führen kann.
Durch Sturm und Wind besteht außerdem die Gefahr, dass Abfälle in der Umwelt verteilt werden. Bitte achten Sie daher darauf, dass Ihre Abfallgefäße und Abfallsäcke geschlossen sind. Stellen Sie fest, dass öffentliche Abfallkörbe bereits voll sind, sollten Sie keinen Abfall lose darauf legen, sondern eine nahgelegene andere Entsorgungsmöglichkeit nutzen. Überfüllte Abfallkörbe können Sie z.B. über den Mängelmelder melden.
Abfall

Abfälle entstehen überall. Die richtige Entsorgung und Verwertung spielen gerade im Sinne der Nachhaltigkeit und des Umweltschutzes eine große Rolle. Durch ordnungsgemäße Mülltrennung und dem richtigen Nutzen der verschiedenen Entsorgungseinrichtungen können alle dazu beitragen, dass die Stadtsauberkeit gefördert wird. Herumliegende Abfälle oder in öffentlichen Papierkörben entsorgter Hausmüll können zudem einen Rattenbefall hervorrufen. Der bewusste Umgang mit Abfällen ist somit nicht nur gut für die Natur, sondern auch für das Stadtbild.
Abfallbeseitigung im privaten Bereich
Am 01.01.2025 hat der Kreis Viersen großteilig die Aufgaben der Abfallberatung und der Entsorgung für das Stadtgebiet Tönisvorst übernommen. Dies beinhaltet unter anderem die An-, Ab- und Ummeldung von Abfalltonnen für Haushalte und Gewerbebetriebe, die Gebührenberechnung und Bescheiderstellung sowie die Tonnenabfuhr nach dem Abfallkalender. Somit ist für Ihre Anliegen der Abfallbetrieb Kreis Viersen Ihr direkter Ansprechpartner. Mehr dazu finden Sie in dem dazu veröffentlichten Presseartikel. Die Restabfallsäcke bekommen Sie trotz der Zuständigkeit des Kreises Viersen weiterhin an den gewohnten Standorten.
Abfallbeseitigung in der Öffentlichkeit
Öffentliche Abfallkörbe
Die Stadt Tönisvorst ist weiterhin Ihre Anlaufstelle, wenn es um die Bewirtschaftung der öffentlichen Abfallkörbe geht. Diese werden in regelmäßigen Abständen von der beauftragten Entsorgungsfirma und dem städtischen Bauhof entleert. In einigen Bereichen hat die Stadt Tönisvorst selbst auch Hundekotbehälter errichtet, um der Geruchsbelästigung durch den Hundekot entgegenzuwirken und gleichzeitig bleibt bei den Abfallkörben mehr Kapazität für anderen Unrat.
Sie können defekte, überfüllte oder abhanden gekommene Abfallkörbe über den Mängelmelder melden.
Illegale Abfallablagerungen
Auch die Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen auf öffentlichem Grund sowie die Verfolgung der damit verbundenen Ordnungswidrigkeit fällt in die Zuständigkeit der Stadt Tönisvorst. Bei der nicht ordnungsgemäßen Entsorgung oder Lagerung von Abfällen können gesundheitliche Gefährdungen und Umweltschäden die Folge sein. Hinweisen zu Verursachenden von illegalen Abfallablagerungen geht die Stadt Tönisvorst nach und ahndet Verstöße entsprechend.
Privatwirtschaftliche Zuständigkeit
Bei Fragen oder An-, Ab- und Ummeldungen bzgl. der gelben Tonne, bleibt die Zuständigkeit der Firma Städtereinigung Gerke GmbH bestehen. Die gelben Säcke bekommen Sie ebenfalls an den gewohnten Standorten.
Straßenreinigung

Die Aufgaben der Straßenreinigung variieren je nach Jahreszeit. Während im Frühling und Sommer die Reinigung eher das Beseitigen von Unkraut, Blüten, etc. umfasst, geht es in den kälteren Monaten eher darum, Laub von Wegen und Straßen zu entfernen und die Winterwartung zu betreiben.
Reinigungspflicht der Anlieger:innen
Die Stadt Tönisvorst betreibt die Reinigung der öffentlichen Straßen, hat aber teilweise gemäß § 4 Straßenreinigungsgesetz NRW die Reinigungspflicht auf die Eigentümer*innen der an die öffentlichen Straßen angrenzenden Grundstücke übertragen. So ist die Reinigung der Gehwege grundsätzlich Pflicht der Grundstückseigentümer*innen. Dies beinhaltet die Beseitigung von Verschmutzungen oder auch Unkraut. Ebenso tragen die Anlieger:innen die Schneeräum- und Streupflicht auf den angrenzenden Gehwegen.
An einigen Stellen ist auch die Reinigung und die Winterwartung der Fahrbahnen den Anlieger:innen auferlegt. Dies können Sie dem Straßenverzeichnis entnehmen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn die Bodenstruktur oder die Breite der Straße die maschinelle Reinigung nicht erlaubt.
Maschinelle Reinigung
Auf den Straßen, auf denen die Reinigungspflicht nicht auf die Anlieger*innen übertragen wurde, wird die Straßenreinigung maschinell vorgenommen. Welche Straßen betroffen sind und wann gereinigt wird, können Sie dem Straßenverzeichnis entnehmen. Bitte beachten Sie jedoch, dass es vereinzelt zu Abweichungen kommen kann. Durch Feiertage oder auch Witterungsbedingungen kann es sein, dass sich die Reinigungstage in einzelnen Wochen verschieben. Je nach Straße kann eine große oder eine kleine Kehrmaschine eingesetzt werden. Ziel der maschinellen Reinigung ist es, die Straße als Ganzes in einem ordentlichen Zustand zu versetzen. Dass Stellen wegen parkender Fahrzeuge dabei ausgelassen werden ist unvermeidbar. In der Regel sollten dadurch aber keine erheblichen Reinigungsmängel entstehen. Sollten Sie feststellen, dass gravierende Verschmutzungen trotz maschineller Reinigung entstanden sind oder Sie bemerken, dass Reinigungen nicht stattgefunden haben, melden Sie dies der zuständigen Sachbearbeitung.
Gebühren
Für die Straßenreinigung werden jährlich Gebühren erhoben. Diese beziehen sich allerdings nicht auf eine vor den jeweiligen Grundstücken gereinigte Kehrstrecke, sondern werden aus allen für die Straßenreinigung anfallenden Kosten errechnet und auf die Bürger:innen umgelegt. Dies geschieht über den sogenannten Frontmetermaßstab. Die Satzung enthält hierzu einige Berechnungsbeispiele.
Näheres können Sie den aktuellen Satzungen entnehmen.
Kontakt
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- Frau Schröder +492151999143 E-Mail senden
Downloads
- Datei: strassenreinigungssatzung.pdf (7.3 MB)
- Datei: strassenreinigungsgebuehrensatzung.pdf (615.18 KB)