Baustellen
Zur Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum und Nutzung der öffentlichen Fläche zur Lagerung von Baugeräten und -material ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist.
Die Erlaubnis zur Nutzung der öffentlichen Fläche muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme mit einem Lage- und Verkehrszeichenplan beantragt werden. Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die schriftliche Genehmigung erteilt wurde.
Die Gebühren für die Genehmigung richten sich nach Art und Umfang der Maßnahme.
Strecke | Art der Einschränkung | Zeitraum | Bemerkung |
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Bachstraße | Vollsperrung | 19.08.2024 bis 16.09.2024 | Beethovenstraße bis Schubertstraße |
Corneliusweg | Halteverbot für Baustellenzufahrt | 22.05.2023 bis 31.10.2024 | |
Kirschenallee | Vollsperrung | 06.05.2024 bis 04.10.2024 | |
Kokenstraße | Vollsperrung | 11.09.2024 bis 11.10.2024 | Kiefernweg bis Heckerweg |
Krefelder Weg | Reduzierung auf 50 km/h | 24.06.2024 bis 07.01.2025 | Kempen bis Krefeld |
Selder 16+115a | Halbseitige Sperrung | 14.08.2024 bis 20.09.2024 | |
Stock | Bahnübergang gesperrt | 29.08.2024 bis 30.08.2024 | |
Wagnerstraße | Vollsperrung | 19.08.2024 bis 09.09.2024 | Von Hausnummer 22 bis 28 |
Wagnerstraße | Vollsperrung | 09.09.2024 bis 20.12.2024 | Wanderbaustelle |
Kontakt
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- Frau Küsters +492151999141 E-Mail senden