Baustellen
Zur Durchführung von Baumaßnahmen im öffentlichen Straßenraum und Nutzung der öffentlichen Fläche zur Lagerung von Baugeräten und -material ist eine verkehrsrechtliche Genehmigung erforderlich. Damit wird sichergestellt, dass der Verkehr so wenig wie möglich beeinträchtigt wird und eine sichere Verkehrsführung gewährleistet ist.
Die Erlaubnis zur Nutzung der öffentlichen Fläche muss mindestens zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme mit einem Lage- und Verkehrszeichenplan beantragt werden. Die Arbeiten dürfen erst begonnen werden, wenn die schriftliche Genehmigung erteilt wurde.
Die Gebühren für die Genehmigung richten sich nach Art und Umfang der Maßnahme.
Strecke | Art der Einschränkung | Zeitraum | Bemerkung |
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Bremmental | Vollsperrung | 27.08.2025 bis 31.10.2025 | |
Corneliusweg | Halteverbot für Baustellenzufahrt | 22.05.2025 bis 31.12.2025 | |
Feldburgweg | Vollsperrung | bis 31.10.2025 | Hnr. 50 bis Stockweg |
Kornstraße 82 | Gehwegsperrung | 11.08.2025 bis 29.08.2025 | |
Niedertorstraße 13 | Halteverbot für Baukran | 05.05.2025 bis 30.09.2025 | |
Nüss Drenk | Halbs. Sperrung | 21.07.2025 bis 05.09.2025 | ab Südring |
Schlufftrasse | Vollsperrung | 11.08.2025 bis 15.09.2025 | Oedter Straße bis Am Sportplatz |
Schulstraße 30 | Gehwegsperrung | 25.08.2025 bis 05.09.2025 | |
Süchtelner Straße | Einbahnstraße + Radwegsperrung | bis 31.12.2025 | Kreisverkehr stadtauswärts |
Südstraße | Vollsperrung | 04.08.2025 bis 31.12.2025 | Maysweg bis Benrader Straße |
Kontakt
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- Frau Küsters +492151999141 E-Mail senden