Kommunalwahl 2025 – Wichtige Termine und Informationen für Wähler*innen

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Ab morgen, 14. August 2025, geöffnet: Das Wahlbüro an der Hochstraße 20a unmittelbar in der Fußgängerzone. Anlass? Am 14. September 2025 findet die Kommunalwahl statt. Dann sind 23.800 Tönisvorster*innen aufgerufen, ihre Stimmen abzugeben: eine für den Stadtrat, eine für den Bürgermeister, eine für den Kreistag und eine für den Landrat. Damit jede Stimme zählt und alle Wahlberechtigten ihre bevorzugte Wahlmöglichkeit nutzen können, gibt die Stadt Tönisvorst wichtige Hinweise zu Terminen und Verfahren. 

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen sollten diese Woche bei den Wähler*innen ankommen. Wer bis zum 24. August 2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, wird gebeten, sich umgehend an das Wahlbüro wenden. 

Ab 14. August 2025 geöffnet: Das Wahlbüro

Das Wahlbüro befindet sich im historischen Rathaus an der Hochstraße 20a direkt in der Fußgängerzone und ist ab sofort bis einschließlich 12. September 2025 zu folgenden Zeiten geöffnet:

  • Mo – Mi: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr
  • Do: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 18 Uhr
  • Fr: 8.30 bis 12 Uhr 

Besonderer Service: Am letzten Tag - Freitag 12. September 2025 – hat das Wahlbüro sogar bis 15 geöffnet, sprich folgende Öffnungszeiten: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 15 Uhr. 

Barrierefreier Zugang zum Wahlbüro: Wer einen barrierefreien Zugang zum Wahlbüro wünscht, kann sich gerne vorher unter der Rufnummer: 02151/999-101 anmelden. 

Briefwahl: Beantragung ab sofort möglich:

Für den Antrag auf Briefwahl stehen einem viele Möglichkeiten offen. Wer möchte, kann auch bereits jetzt die Briefwahlunterlagen für eine mögliche Stichwahl am 28. September beantragen. Hier die Möglichkeiten, Briefwahlunterlagen zu beantragen: 

  • Online – wofür unter „Wahlen“ ein Link auf der Webseite der Stadt Tönisvorst hinterlegt ist: Briefwahl.
  • Per QR-Code (Rückseite Wahlbenachrichtigung)
  • Per Post – dafür einfach den ausgefüllten Wahlscheinantrag zurückschicken.
  • Per E-Mail an Wahlen@toenisvorst.de. Zwingende Voraussetzung dafür ist die Angabe von vollständigem Namen, Adresse und Geburtsdatum.
  • Persönlich im Wahlbüro an der Hochstraße 20a, wo auch die so genannte „Wahl vor Ort“ möglich ist, spricht man seine Stimme direkt abgeben kann.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt sind alle deutsche und EU-Bürger ab 16 Jahren, die mindestens seit dem 16. Tag vor der Wahl – sprich dem 29. August 2025 – vor Ort gemeldet sind.

Vier Stimmen – oder: Wer wird überhaupt gewählt?

Kommunalpolitik klingt oft abstrakt – dabei entscheidet sie über sehr greifbare Dinge in unserem Alltag. Ob es die Standards in den Kitas, der ÖPNV oder die Verkehrsberuhigung, die Sportanlagen oder Kultur- und Umweltprojekten sind. Sprich: Kommunalpolitik ist so etwas wie „Demokratie zum Anfassen“. Bei den jetzt anstehenden Wahlen werden in der Apfelstadt der Bürgermeister der Stadt Tönisvorst, der Landrat des Kreises Viersen, der Rat der Stadt Tönisvorst und der Kreistag des Kreises Viersen gewählt.

Kontaktdaten des Wahlamtes:

Hochstraße 20a, 1. Etage, Rufnummer: 02151/999-101 sowie wahlen@toenisvorst.de. Weitere Informationen rund um die Wahl findet man auf der städtischen Website unter „Wahlen“. 

Text: (cp)

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