Wohnung abmelden

Sie sind aus Tönisvorst weggezogen und fragen sich, ob Sie sich abmelden müssen?
Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Kommune anmelden.
Vorbereitungen
Voraussetzung
Voraussetzung um eine Wohnungsabmeldung gemäß § 17 Bundesmeldegesetz vorzunehmen
Um eine Wohnungsabmeldung vorzunehmen, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:
- Auszug aus der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und
- kein Einzug in eine andere Wohnung im Inland
Erforderliche Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen sind für die Abmeldung vorzulegen:
- gültiges Ausweisdokument
- ggf. Vollmacht
- neue Anschrift im Ausland
- (Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie als Vermieter fungieren)

In 3 Schritten zur Wohnungsabmeldung
Schritt 1 - Voraussetzung und Berechtigung prüfen
- Sind Sie derzeit in Tönisvorst gemeldet?
- Ziehen Sie ins Ausland?
Schritt 2 - Beantragung vorbereiten
- Gültige Ausweisdokumente mitbringen
- ggf. eine Vollmacht
- neue Anschrift im Ausland
Schritt 3 - Termin zur Beantragung organisieren
Informieren Sie sich unter der Rubik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin
Schritt 4 - Termin zur Abmeldung wahrnehmen
Bringen Sie die erforderlichen Dokumente mit und nehmen Sie Ihren Termin wahr.
- Sie legen die Ausweisdokumente der abzumeldenden Person(en) vor (ggfs. zusammen mit einer Vollmacht)
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung
Abmeldefrist:
- Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug vorzunehmen
- Frühestens ist eine Abmeldung innerhalb einer Woche vor dem Auszug möglich
Weitere Informationen

Nebenwohnung abmelden
Eine Nebenwohnung ist eine weitere Wohnung neben der Hauptwohnung, in der man sich zwar aufhält, aber nicht seinen Lebensmittelpunkt hat.
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Nutzen Sie zur Abmeldung einer Nebenwohnung gerne unser Online-Formular.
Übersicht - Nebenwohnung abmelden
Voraussetzungen
- Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
- Sie beziehen keine neue Wohnung.
Prozess
Persönlich:
- Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
- Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
- Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Schriftlich:
- Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
- Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
- Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.
Elektronisch:
- Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.
Firsten
- Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.
Kontakt
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6 Bürgerservice
E-Mail senden
Bahnstraße 15
47918 Tönisvorst
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6 Bürgerservice
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- Frau Bruchhaus +492151999154 E-Mail senden
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- Frau Küppers +492151999159 E-Mail senden
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- Frau Holthausen +492151999155 E-Mail senden
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- Frau Renn +492151999158 E-Mail senden
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- Frau Steinke +492151999156 E-Mail senden