Wohnung abmelden

Haus, kleiner LKW

Sie sind aus Tönisvorst weggezogen und fragen sich, ob Sie sich abmelden müssen?

Wenn Sie aus Ihrer alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung ausziehen und keine andere Wohnung in Deutschland beziehen, müssen Sie sich abmelden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Deutschland verlassen, also der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird, oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird.

Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nur bei Ihrer neuen Kommune anmelden.


Vorbereitungen

Voraussetzung

Voraussetzung um eine Wohnungsabmeldung gemäß § 17 Bundesmeldegesetz vorzunehmen

 

Um eine Wohnungsabmeldung vorzunehmen, müssen folgende Bedingungen gegeben sein:

  • Auszug aus der alleinigen Wohnung oder Hauptwohnung und 
  • kein Einzug in eine andere Wohnung im Inland

Erforderliche Unterlagen

 Erforderliche Unterlagen

 

Folgende Unterlagen sind für die Abmeldung vorzulegen:

  • gültiges Ausweisdokument
  • ggf. Vollmacht
  • neue Anschrift im Ausland
  • (Wohnungsgeberbescheinigung, wenn Sie als Vermieter fungieren)

In 3 Schritten zur Wohnungsabmeldung

Schritt 1 - Voraussetzung und Berechtigung prüfen
  • Sind Sie derzeit in Tönisvorst gemeldet?
  • Ziehen Sie ins Ausland?
Schritt 2 - Beantragung vorbereiten 
  • Gültige Ausweisdokumente mitbringen
  • ggf. eine Vollmacht
  • neue Anschrift im Ausland 
Schritt 3 - Termin zur Beantragung organisieren

Informieren Sie sich unter der Rubik Öffnungszeiten über die Möglichkeit zur persönlichen Vorsprache und vereinbaren Sie ggf. einen Termin

Schritt 4 - Termin zur Abmeldung wahrnehmen

Bringen Sie die erforderlichen Dokumente mit und nehmen Sie Ihren Termin wahr. 

  • Sie legen die Ausweisdokumente der abzumeldenden Person(en) vor (ggfs. zusammen mit einer Vollmacht)
  • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung

 

Abmeldefrist:

  • Die Abmeldung ist innerhalb von zwei Wochen nach dem Auszug vorzunehmen
  • Frühestens ist eine Abmeldung innerhalb einer Woche vor dem Auszug möglich

 

Weitere Informationen

Nebenwohnung abmelden

Eine Nebenwohnung ist eine weitere Wohnung neben der Hauptwohnung, in der man sich zwar aufhält, aber nicht seinen Lebensmittelpunkt hat.

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung im Inland ausziehen und keine neue Wohnung beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.

Nutzen Sie zur Abmeldung einer Nebenwohnung gerne unser Online-Formular.

 

Übersicht - Nebenwohnung abmelden

Voraussetzungen

  • Sie ziehen aus einer Nebenwohnung im Inland endgültig aus und
  • Sie beziehen keine neue Wohnung.

Prozess

Persönlich:

  • Sie sprechen in der zuständigen Behörde vor und füllen einen Meldeschein aus.
  • Sie legen die Ausweispapiere der abzumeldenden Personen vor.
  • Sie erhalten im Anschluss die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Schriftlich:

  • Sie teilen der Meldebehörde den Auszug mit dem ausgefüllten Meldeschein mit.
  • Sie fügen Ausweiskopien der abzumeldenden Personen bei.
  • Sie erhalten postalisch die amtliche Meldebestätigung von der Meldebehörde.

Elektronisch:

  • Sofern ein elektronischer Zugang von der Meldebehörde eingerichtet wurde, können Sie sich auch elektronisch abmelden.

Firsten

  • Abmeldefrist (ab Auszug): innerhalb von 2 Wochen. Vornahme der Abmeldung (frühestens möglich): eine Woche vor Auszug.

Kontakt

So erreichen Sie uns