Ortsrecht

Die Gemeinden können ihre Angelegenheiten gemäß § 7 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen durch Satzungen regeln, soweit Gesetze nicht etwas anderes bestimmen. Hierzu gehören zum Beispiel die Vergnügungssteuersatzung, die Straßenreinigungssatzung, die Hauptsatzung und die Hundesteuersatzung.
Manche Angelegenheiten werden durch Ordnungsbehördliche Verordnungen geregelt. Hierzu gehört zum Beispiel die Ordnungsbehördliche Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Stadtgebiet Tönisvorst, die Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass und viele mehr.

 

Veröffentlicht Bezeichnung Datei
Satzung der Stadt Tönisvorst vom 29.11.1985 über die Größe und Beschaffenheit von Spielflächen für Kleinkinder auf Baugrundstücken Link zum Dokument (PDF,61.28 KB)
Satzung über einen Wochenmarkt in der Stadt Tönisvorst (Marktsatzung) Link zum Dokument (PDF,66.74 KB)
Festsetzung nach Gegenständen, Plätzen und Öffnungszeiten des Wochenmarktes der Stadt Tönisvorst Link zum Dokument (PDF,49.12 KB)

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