Kommunaler Ordnungsdienst

Die Einsatzkräfte des Kommunalen Ordnungsdienstes (KOD) sorgen in unserer Stadt für die Einhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Teil der örtlichen Ordnungsbehörde zeigen die Einsatzkräfte im gesamten Stadtgebiet Präsenz und stehen den Menschen der Stadt Tönisvorst als direkte Ansprechpartner der Verwaltung serviceorientiert zur Verfügung.

Durch Präsenz, Information und Kommunikation wirkt der KOD positiv auf die Sicherheit und Ordnung ein und steigert damit die Lebensqualität aller Bürgerinnen und Bürger sowie den Besucherinnen und Besuchern unserer schönen Apfelstadt.

Des Weiteren sorgt der KOD vor Ort für die Einhaltung städtischer Verordnungen, Satzungen, Allgemeinverfügungen sowie Landes- bzw. Bundesgesetzen und verfolgt Ordnungsstörungen nach pflichtgemäßen Ermessen.

Erkennbarkeit

Die Einsatzkräfte des KOD tragen eine dunkelblaue bzw. marineblaue Dienstkleidung und sind mit dem Wappen der Stadt Tönisvorst sowie einer Aufschrift „Ordnungsbehörde“ auf der Brust und dem Rücken gekennzeichnet. Zudem tragen sie eine dem Eigenschutz dienende Ausrüstung wie z. B. eine Schutzweste, ein Reizstoffsprühgerät sowie Handfesseln und sind für den Einsatz entsprechend geschult. Alle Einsatzkräfte können sich darüber hinaus als Außendienstmitarbeitende der hiesigen örtlichen Ordnungsbehörde mit einem Dienstausweis ausweisen.

Aufgaben

Der KOD ist zuständig für die Abwehr von einer im einzelnen Falle bestehenden Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Hierunter ist vor allem die Abwehr von Gefahren zu verstehen, die dem Einzelnen oder einer Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern drohen, insbesondere für Leib, Leben oder die Gesundheit.

Aber auch die Einhaltung bestehender gesetzlicher Regelungen ist hierunter zu verstehen, durch die ein geordnetes und vernünftiges Miteinander unter Wahrung der Rechte des Einzelnen ermöglicht wird. Ein Teil dieser Regelungen ist in der hiesigen Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu finden.

 

Tätigkeitsgebiet

 

  • Überwachung des ruhenden Verkehrs
  • Überwachung von öffentlichen Straßen, Plätzen, Wegen und Grünanlagen
  • Streifentätigkeit (u. a. zusammen mit Polizei)
  • Überwachung der Einhaltung des Landeshundegesetzes (u. a. Maulkorb- und Leinenpflicht)
  • Gewerbeüberwachung, Gaststättenüberwachung
  • Bearbeitung von Beschwerden über Lärm- und Geruchsbelästigungen
  • Jugendschutzkontrollen
  • Unterbringung von Menschen mit schwerwiegenden psychischen Erkrankungen in einer akuten Gefahrensituation
  • Überwachung der Einhaltung des Nichtraucherschutzgesetzes
  • Betreuung von Großveranstaltungen
  • Kontrollen von Wochenmärkten
  • Maßnahmen zur Durchsetzung der Schulpflicht (Schulzuführungen)
  • Zeugentätigkeiten bei Maßnahmen der Polizei
  • Durchführung von Amtshilfeersuchen anderer Dienststellen
  • Ordnungsbehördliche Maßnahmen in besonderen Einsatzlagen, z. B. Räumung / Evakuierung bei Bombenentschärfungen und Absperrung von Schutzzonen

     

Befugnisse

Zur Wahrnehmung der Aufgaben besitzen die Einsatzkräfte des KOD viele Befugnisse analog zur Polizei. Diese werden durch § 24 des Ordnungsbehördengesetzes NRW in Verbindung mit dem Polizeigesetz NRW legitimiert.

 

 

 

 

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind befugt u. a.

  • Personalien festzustellen
  • Durchsuchungen von Personen vorzunehmen
  • Gegenstände sicherzustellen
  • Platzverweise auszusprechen und durchzusetzen
  • Personen in Gewahrsam zu nehmen
  • Verwarnungsgelder zu erheben und einzunehmen

KOD-Hotline

Es gibt mehrere Wege, wie Sie den KOD erreichen können. Zur Gefahrenabwehr ist die Ordnungsbehörde grundsätzlich rund um die Uhr verfügbar. 

Bei dringenden und akuten Beschwerdelagen erreichen Sie den KOD regulär zu folgenden Zeiten:

montags bis freitags 08:00 bis 16:00 Uhr

dienstags bis samstags 14:00 bis 22:00 Uhr

unter der KOD-Hotline: +492151999333

 

Besonderer Hinweis:

Aktuell verfügt die Stadt Tönisvorst über eine geringe Anzahl an Außendienstmitarbeitenden. Dies kann in Einzelfällen dazu führen, dass der KOD ausnahmsweise nicht besetzt ist. Außerhalb der regulären Dienstzeiten, in dringenden Fällen, die keinen Aufschub dulden erreichen Sie den ordnungsbehördlichen Bereitschaftsdienst  über die Kreisleitstelle unter: +4921628195100

ACHTUNG! In besonderen akuten Gefahrensituationen wenden Sie sich bitte direkt an die örtliche Polizeidienststelle unter der allgemeinen Notrufnummer 110.

So erreichen Sie uns