Am Sportplatz: Tiefbauarbeiten ab dem 5. Mai
In Ergänzung zur bereits am 2. April 2025 veröffentlichten Mitteilung zur Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung auf der Süchtelner Straße weist die Stadt Tönisvorst auf eine zusätzliche Verkehrsmaßnahme hin:
Zusätzliche Einbahnregelung „Am Sportplatz“ ab dem 5. Mai
Vom 5. Mai bis voraussichtlich 4. Juli 2025 wird die Straße Am Sportplatz aufgrund von Tiefbauarbeiten an einer Wasserleitung ebenfalls zur Einbahnstraße – und zwar in Richtung Kreisverkehr Süchtelner Straße. Der betroffene Abschnitt reicht von der Höhe der Hausnummer 3 bis zum Kreisverkehr Süchtelner Straße. Trotz der Baumaßnahmen bleibt der Parkplatz am Sportplatz Vorst jederzeit erreichbar – aus Richtung Oedter Straße kommend.
Bereits bestehende Einbahnstraßenregelung seit 8. April 2025
Bereits seit dem 8. April bis voraussichtlich 31. Mai 2025 ist die Süchtelner Straße im Abschnitt zwischen dem Kreisverkehr Am Sportplatz stadtauswärts bis zur Tönisvorster Straße / Ecke Mülhausener Straße / Anrather Straße in Viersen-Süchteln nur in eine Richtung befahrbar.
Umleitungen für den Auto-Verkehr
Der Verkehr wird in beiden Fällen über ausgeschilderte Umleitungen geführt:
- Von Süchteln nach Vorst über die Mülhausener Straße, Auffeld und Oedter Straße (L 391 und L 385)
- Von Anrath nach Vorst über die Jakob-Krebs-Straße und Anrather Straße (L 361)
Geh- und Radweg gesperrt
Auch der Geh- und Radweg von Vorst nach Süchteln ist von den Bauarbeiten betroffen und bleibt für die Dauer der Maßnahme gesperrt. Fußgänger und Radfahrer werden über die Schlufftrasse umgeleitet.