Bundesweiter Warntag am 14. September 2023

Veröffentlicht am:

Wichtig für die Anwohner*innen der Laschenhütte: Beim bundesweiten Warntag am morgigen Donnerstag, 14. September 2023, ab 11 Uhr, wird eine mobile Sirenenanlage im Bereich Nüss Drenk/Feldburgweg zum Einsatz kommen. Diese wurde der Stadt Tönisvorst vor Kurzem als zusätzliches Warnmittel vom Kreis Viersen zur Verfügung gestellt und soll morgen den ersten Testlauf mitmachen.

10 Anlagen im Stadtgebiet

Insgesamt verfügt die Stadt Tönisvorst über 10 Sirenenanlagen: unter anderem im Bereich des Jakob-von-Danwitz-Platzes in Vorst oder aber im Krähenfeld in St. Tönis.

Zum Ablauf des Probealarms:

Der Probealarm am Warntag beginnt stets um 11 Uhr mit einem einminütigen Dauerton. Dieser bedeutet im Ernstfall Entwarnung und soll hier darauf hinweisen, dass eine Sirenenprobe erfolgen wird. Darauf folgt eine fünfminütige Pause. Um 11:06 Uhr ist dann ein einminütiger, zügig auf- und abschwellender Heulton zu hören. Dabei handelt es sich um ein Warnsignal, genannt „Warnung der Bevölkerung“. Im Ernstfall bedeutet dies für die Bevölkerung Ruhe bewahren, Fenster und Türen schließen, Schutz suchen, Radio einschalten und auf weitere Informationen warten. Beim Probealarm an den Warntagen erfolgt aber üblicherweise keine Information über die Sendeanstalten. Nach einer weiteren Pause von fünf Minuten, gibt es um 11:12 Uhr wieder Entwarnung (einminütiger Dauerton), um den Abschluss des Tests zu signalisieren.

Warn-Apps „NINA“, „BIWAPP“ und „KATWARN“

Ergänzend dazu werden die Warn-Apps „NINA“ (Notfall-Informations-und Nachrichten-App des Bundes), „BIWAPP“ und „KATWARN“ per Push-Benachrichtigung den Sirenenprobealarm am 14. September mittels Warnmeldung begleiten. Auch der Mobilfunkdienst Cell Broadcast wird Warnnachrichten direkt auf das Smartphone schicken.

Weitere Informationen gibt es unter https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Bundesweiter-Warntag/Medienangebot-BWT-2022/medienangebot-bwt-2023_node.html

Text: (cp/Vie)

Weitere Meldungen

  • Stadtrat berät am 7. Mai über Haushalt 2025

    Vom Zuschuss zur „freundlichen Apfelstadttoilette“ über Absperrmaßnahmen für den Apfelblütenlauf bis hin zur Rattenbekämpfung auf Privatgrundstücken: Die Liste der freiwilligen Leistungen der Stadt Tönisvorst ist lang. Angesichts des Haushaltsdefizits hat der Stadtrat die Verwaltung beauftragt, eine Übersicht aller freiwilligen Leistungen zu erstellen – denn im Gegensatz zu den gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtaufgaben können diese reduziert oder gestrichen werden.

  • Neuer Pass fällig? Ab dem 1. Mai 2025 können Papierfotos nicht mehr angenommen werden

    Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen werden digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 bundesweit Pflicht. Das heißt, dass papiergebundene Lichtbilder durch die Personalausweis-, Pass- und Ausländerbehörden nicht mehr akzeptiert werden dürfen. Dafür aber stehen ab dem 1. Mai 2025 in der Stadt Tönisvorst neue Lichtbildaufnahmegeräte (PointID) für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zur Verfügung – an den Standorten St. Tönis (im Foyer an der Bahnstraße) sowie Vorst (im Bürgerservice).

  • Ideen aus der Bürgerschaft: Hauptausschuss berät über Vorschläge und Haushalt 2025

    Ob Anschaffung eines kleinen Festzelts, Einrichtung eines Bürger*innenbudget oder Anschubfinanzierung für einen Weihnachtsmarkt: Mit vielen Vorschlägen haben sich Vereine und Bürger*innen an den Stadtrat gewandt. Über diese Vorschläge soll jetzt im kommenden Hauptausschuss am Dienstag, 29. April 2025, anlässlich der Verabschiedung des städtischen Haushaltes beraten werden. Der Haushalt war Anfang November eingebracht und jetzt noch einmal unter anderem mit Blick auf weitere Einsparpotenziale überarbeitet worden.

So erreichen Sie uns