Haushaltssperre Thema im Hauptausschuss

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Bereits Herbst 2022 war es Thema im Stadtrat: Die Grundsteuerreform – und ihre möglichen Auswirkungen in Tönisvorst. Hintergrund? Gemäß Verfassungsgerichtsurteil darf die Grundsteuer bundesweit ab dem Jahr 2025 nicht mehr nach den bisherigen Bemessungsgrundlagen erhoben werden. Erklärtes Ziel von Bund und Ländern bei der Umsetzung der Grundsteuerreform ist die Aufkommensneutralität, so das Land NRW auf seiner Homepage. Sprich das Grundsteueraufkommen in den einzelnen Kommunen soll nach der Reform in etwa so hoch sein, wie vor der Reform. Ermöglichen will man den Kommunen, differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke einzurichten. Da die Grundsteuer eine kommunale Steuer ist – sie wird von der Kommune erhoben und bleibt in der Kommune – soll auch die Entscheidung über eine Hebesatzdifferenzierung in den Rathäusern getroffen werden. Das Thema Grundsteuerreform und Hebesätze ist jetzt erneut auf Antrag der Politik ein Thema, und zwar im Hauptausschuss am Donnerstag, 5. August 2024, der ab 18 Uhr im Ratssaal, Hochstraße 20a, tagt. 

Einbußen auf der Einnahmenseite

Darüber hinaus steht die von der Kämmerin erlassene Haushaltssperre auf der Tagesordnung, die seit 19. August 2024 in Kraft ist. Hintergrund: Eine Hochrechnung auf Basis der aktuellen Einnahme- und Budgetdaten ließ erkennen, dass der für das Haushaltsjahr 2024 geplante Fehlbetrag von 12.1 Millionen Euro um voraussichtlich 3 Millionen deutlich überschritten wird. Ursache für die Verschlechterung sind Einnahme-Einbußen unter anderem aufgrund rückläufiger Gewerbesteuerzahlungen sowie geringere Anteile an der Einkommens- und Umsatzsteuer. Zudem ergibt sich im Bereich der Flüchtlingskosten ein um rund 2.6 Millionen Euro erhöhtes Finanzierungsdefizit als im Haushalt 2024 geplant. Das Defizit resultiert insbesondere aus geringer ausfallenden Kostenerstattungen des Landes.

Was bedeutet eine Haushaltssperre?

Es werden nur noch Pflichtaufgaben erfüllt. Alles, was an freiwilligen Ausgaben geleistet wird, muss ab der Sperre eingestellt werden. Mit der Ausnahme, dass – mit Blick auf den Vertrauensschutz – eine schriftliche Zusage oder ein Vertrag vorliegen. Mit der Haushaltssperre geht auch eine Einstellungssperre einher – bis auf den Kita- und OGS-Bereich. Das Gleiche gilt für Investitionen: Alles, was bereits begonnen wurde, kann fortgesetzt werden. Neue Investitionen sind nur mit Ausnahmegenehmigung des Fachausschusses möglich. 

Gleichstellungsplan, Einigungsstelle, Stellvertretung Kämmerin

Weitere Themen auf der Tagesordnung des Hauptausschusses sind der Gleichstellungsplan, die Besetzung der Einigungsstelle gemäß Landespersonalvertretungsgesetzes sowie die Bestellung einer Stellvertretung für die Kämmerin.

Öffentlicher Teil beginnt um 18 Uhr

Wer sich die vollständige Tagesordnung sowie die Vorlagen im Einzelnen anschauen möchte: Die sind öffentlich zugänglich unter Sitzungstermin - Ratsinformationssystem (ratsinfomanagement.net). Wer an dem öffentlichen Teil des Hauptausschusses teilnehmen möchte: Sitzplätze sind auf der Empore des Ratssaales. Beginn ist um 18 Uhr, Donnerstag, 5. September 2024, Hochstraße 20a, 1. Etage. Bild- und Tonaufnahmen sind vor dem Hintergrund des Persönlichkeitsrechtes aller Anwesenden nicht möglich. 

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