Kornstraße: Bebauungsplan-Entwurf liegt aus
Aus Gastronomie wird Wohnbebauung: Auf dem Grundstück des ehemaligen Restaurants Hendrix soll neue Wohnbebauung entstehen. Zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen wurde jetzt der Aufstellungsbeschluss und der Beschluss zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfes des Bebauungsplanes Tö-104 „Kornstraße/Nachverdichtung Wohnbebauung“ beschlossen.
1.367 Quadratmeter großes Plangebiet
Auf dem rund 1.367 Quadratmeter großen Plangebiet, das nördlich und nordöstlich an die Kornstraße angrenzt, soll ein modernes, barrierefreies Mehrfamilienhaus mit Staffelgeschoss entstehen. Insgesamt sind rund 10 Wohneinheiten sowie eine Tiefgarage mit Stellplätzen für Autos und Fahrräder geplant. Auch nachhaltige Energielösungen sind Teil des Konzepts: Das Gebäude soll mit einer Photovoltaikanlage auf dem Flachdach sowie einer aktiven PV-Fassade ausgestattet werden.
Planungsrechtliche Voraussetzungen für städtebaulich verträgliche Nachverdichtung
Ziel der Stadt mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan Tö-104? Die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, damit durch gezielte Innenentwicklung der Bau dringend benötigten Wohnraums möglich wird – mittels nachhaltiger, städtebaulich verträglicher Nachverdichtung.
Entwurf liegt ab 1. August 2025 aus
Der Entwurf des Bebauungsplans mit Begründung und weiteren Unterlagen wird von Freitag, 1. August 2025, bis einschließlich Dienstag, 2. September 2025 im Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, im Flur des Erdgeschosses auf der linken Seite, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt. Die sind montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr und freitags von 8.30 bis 12 Uhr. Zudem sind alle Unterlagen ab dem 1. August 2025 online unter https://www.toenisvorst.de/leben-toenisvorst/planen-und-bauen/stadtplanung/bauleitplanung abrufbar. Interessierte Bürger*innen haben in diesem Zeitraum die Möglichkeit, Stellungnahmen zum Planentwurf abzugeben. Ansprechperson für Rückfragen ist Frederik Neitzel, Telefon: 02156/999-407, E-Mail: stadtplanung@toenisvorst.de.
Text: (cp)
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