Stadtrat: Wiederwahl von Schiedsmann

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Missstände oder Fehlverhalten melden können – ohne Repressionen fürchten zu müssen: Das ist der Kern des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Im Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Damit Personen Informationen über Missstände in ihrem Arbeitsumfeld weitergeben können - ohne Sanktionen oder gar arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen – verlangt das das Hinweisgeberschutzgesetz die Einrichtung von internen und externen Meldestellen. Eine hinweisgebende Person kann hierbei wählen, welche Meldestelle sie kontaktiert.

Interne Meldestelle beim Kreis Viersen ansiedeln

Während die externen Meldestellen auf Bundesebene zu finden sind, werden die internen Meldestellen von den jeweiligen Beschäftigungsgebern selbst betrieben. Im Falle der Stadt Tönisvorst soll diese interne Meldestelle beim Kreis Viersen angesiedelt werden – so wie im Falle weiterer Kommunen aus dem Kreis Viersen. War ursprünglich eine Beratung im Hauptausschuss (ausgefallen) vorgesehen, wird sich jetzt der Stadtrat in seiner kommenden Sitzung am 18. April 2024 des Themas annehmen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die Wiederwahl des Schiedsmannes Clemens Braun, der dieses Amt für St.Tönis seit 2019 ausübt. 

Schutzvorkehrungen für vulnerable Gruppen 

Auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen außerdem der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Vo-55 "Raedtstraße/Nachverdichtung Wohnbebauung", Schutzvorkehrungen für vulnerable Gruppen in den Flüchtlingsunterkünften sowie ein Hausarztaktionsprogramm. Der öffentliche Teil der Sitzung am Donnerstag, 18. April 2024 beginnt um 18 Uhr, Ratssaal St.Tönis, Hochstraße 20a. Sitzplätze für die Öffentlichkeit befinden sich auf der Empore – Bild- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet. Die vollständige Tagesordnung nebst Unterlagen stehen öffentlich im Netz zur Verfügung unter Sitzungstermin - Ratsinformationssystem (ratsinfomanagement.net).

Weitere Meldungen

  • Briefwahllokal hat ab Montag, 6. Mai 2024, geöffnet

    Am 9. Juni ist Europawahl. Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen an diesem Tag die Mitglieder des Europäischen Parlaments. In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen, in Deutschland wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen haben (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger). Die Wahlbenachrichtungen werden ab Montag, 6. Mai 2024 den Bürgerinnen und Bürgern zugestellt. Zudem hat ab Montag, 6. Mai 2024 das Briefwahllokal der Stadt Tönisvorst zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr im Wahlamt der Stadt Tönisvorst, Bahnstraße 10, 47918 Tönisvorst.

  • Senkenreinigung vom 21. bis zirka 31. Mai 2024

    4500 Straßenabläufe – auch Senken genannt - gibt es im Stadtgebiet. Damit diese gut funktionieren, werden sie zweimal im Jahr gereinigt. So wie jetzt wieder vom 21. Mai bis voraussichtlich 31. Mai 2024.  Entsprechend die Bitte an die Autofahrer*innen, die Senken nach Möglichkeit nicht zuzuparken, damit möglichst alle gereinigt werden können. Weitere Infos beim Tiefbau unter 02156/999-418.

  • Wetterlage mit hohem Unwetterpotenzial

    Einen Hinweis auf eine Wetterlage mit hohem Unwetterpotenzial für den Kreis Viersen hat jetzt der DWD (Deutsche Wetterdienst) für den Kreis Viersen herausgegeben. In dieser Vorabinformation wird vor einem schweren Gewitter gültig von Donnerstag, 2. Mai 2024, 14 Uhr bis voraussichtlich Freitag, 3. Mai 2024, 3 Uhr, gewarnt.

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