Stadtrat: Wiederwahl von Schiedsmann

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Missstände oder Fehlverhalten melden können – ohne Repressionen fürchten zu müssen: Das ist der Kern des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG). Im Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland in Kraft getreten. Damit Personen Informationen über Missstände in ihrem Arbeitsumfeld weitergeben können - ohne Sanktionen oder gar arbeitsrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen – verlangt das das Hinweisgeberschutzgesetz die Einrichtung von internen und externen Meldestellen. Eine hinweisgebende Person kann hierbei wählen, welche Meldestelle sie kontaktiert.

Interne Meldestelle beim Kreis Viersen ansiedeln

Während die externen Meldestellen auf Bundesebene zu finden sind, werden die internen Meldestellen von den jeweiligen Beschäftigungsgebern selbst betrieben. Im Falle der Stadt Tönisvorst soll diese interne Meldestelle beim Kreis Viersen angesiedelt werden – so wie im Falle weiterer Kommunen aus dem Kreis Viersen. War ursprünglich eine Beratung im Hauptausschuss (ausgefallen) vorgesehen, wird sich jetzt der Stadtrat in seiner kommenden Sitzung am 18. April 2024 des Themas annehmen. Ein weiterer Tagesordnungspunkt ist die Wiederwahl des Schiedsmannes Clemens Braun, der dieses Amt für St.Tönis seit 2019 ausübt. 

Schutzvorkehrungen für vulnerable Gruppen 

Auf der Tagesordnung des Stadtrates stehen außerdem der Satzungsbeschluss für den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Vo-55 "Raedtstraße/Nachverdichtung Wohnbebauung", Schutzvorkehrungen für vulnerable Gruppen in den Flüchtlingsunterkünften sowie ein Hausarztaktionsprogramm. Der öffentliche Teil der Sitzung am Donnerstag, 18. April 2024 beginnt um 18 Uhr, Ratssaal St.Tönis, Hochstraße 20a. Sitzplätze für die Öffentlichkeit befinden sich auf der Empore – Bild- und Tonaufnahmen sind nicht gestattet. Die vollständige Tagesordnung nebst Unterlagen stehen öffentlich im Netz zur Verfügung unter Sitzungstermin - Ratsinformationssystem (ratsinfomanagement.net).

Weitere Meldungen

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    Am Dienstag, 10. Juni 2025, stellt sich die neue stellvertretende Schulleitung der GGS Vorst im Ausschuss für Bildung und Schule (BiSchu) vor. Weiteres zentrales Thema der Sitzung ist der Ausbau der schulischen Infrastruktur: Dazu gehört unter anderem der geplante Bau einer Mensa an der GGS Vorst sowie an der GGS Hülser Straße.

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    Modern, bedarfsgerecht und bezahlbar: Um die Weiterentwicklung der Mobilitätsinfrastruktur in Tönisvorst geht es unter anderem im kommenden Ausschuss für Mobilität, Digitalisierung und Wirtschaftsförderung (MoDiWi) am Donnerstag, 12. Juni 2025. Gegenstand ist die Ausschreibung für ein städtisches Mobilitätskonzept. Dabei stehen sowohl die Mobilitätsversorgung in den beiden Stadtteilen als auch die in den angrenzenden Hoflagen im Fokus. Einen weiteren Tagesordnungspunkt zum Thema Mobilität bildet eine Anfrage zu Ladebordsteinen.

  • Passbild: Welche Optionen gibt es?

    Ab sofort können Passbilder direkt vor Ort am neuen System PointID im Verwaltungsgebäude Bahnstraße 15 aufgenommen werden. Nach anfänglichen Startschwierigkeiten läuft das System jetzt soweit stabil. Somit haben die Tönisvorster Bürger*innen folgende Möglichkeiten für das digitale Passbild:

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