Durch das Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen werden digitale Lichtbilder ab dem 1. Mai 2025 bundesweit Pflicht. Das heißt, dass papiergebundene Lichtbilder durch die Personalausweis-, Pass- und Ausländerbehörden nicht mehr akzeptiert werden dürfen. Dafür aber stehen ab dem 1. Mai 2025 in der Stadt Tönisvorst neue Lichtbildaufnahmegeräte (PointID) für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen zur Verfügung – an den Standorten St. Tönis (im Foyer an der Bahnstraße) sowie Vorst (im Bürgerservice).