Stadtrat tagt am Donnerstag, 15. Februar 2024

Veröffentlicht am:

Wildlebend – oder ausgesetzt? Derzeit ist es im Stadtgebiet Tönisvorst verboten, wildlebende Katzen oder Tauben “zielgerichtet” oder “gezielt” zu füttern. Jetzt bitten Tierschützer darum, dass dieser Passus aus der Verordnung herausgenommen wird. 

Öffentliche Sicherheit und Ordnung: § 5 Absatz 3 aufheben

Begründung: Es handele sich um ausgesetzte oder entflogene Haustiere – und nicht um Wildtiere. Damit unterlägen diese Tiere dem Tierschutz. Wenn sich aber Tierschützer aktuell um diese kümmern, würden sie gegen den Paragrafen verstoßen. Darum der Vorschlag, den Paragrafen 5 Absatz 3 der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in der Stadt Tönisvorst vom 12. Dezember 2001 aufzuheben. 

Fünf Bürgeranträge auf der Tagesordnung

Dieser Bürgerantrag steht auf der Tagesordnung des kommenden Rates am Donnerstag, 15. Februar 2024. Beschlussvorschlag dazu? Das Thema im zuständigen Fachausschuss umfassend zu beraten. So lautet auch die Empfehlung für den Bürgerantrag, den Altglas/Altkleider-Standort am Westring zu verlegen oder abzuschaffen. Insgesamt stehen fünf Bürgeranträge auf der Tagesordnung des kommenden Rates. 

Vollständige Tagesordnung steht im Netz

Weitere Themen sind die Auswirkungen der Plastikabgabe auf den städtischen Haushalt, ein Haus der Vereine oder der Neubau einer Kita inklusive öffentlichem Spielplatz an der Sternstraße / Südring. 

Wer sich die vollständige Tagesordnung anschauen möchte: http://tinyurl.com/39jfu649. Wer der Sitzung selber beiwohnen möchte: Der öffentliche Teil der Ratssitzung beginnt um 18 Uhr, Ratssaal St.Tönis, Hochstraße 20a, 1. Etage. Sitzplätze für die Öffentlichkeit befinden sich auf der Empore. Bild- und Tonaufnahmen sind nicht erlaubt.

Weitere Meldungen

  • Kurzvortrag zur E-Mobilität

    E-Mobilität und Öffentliche Ladeinfrastruktur – wie sieht es damit in der Apfelstadt derzeit aus? Einen Vortrag dazu gibt es in der kommenden Sitzung des Ausschusses für Mobilität, Digitalisierung und Wirtschaftsförderung (MoDiWi). Der tagt am Dienstag, 14. Mai 2024, ab 18 Uhr im Ratssaal St.Tönis, Hochstraße 20a.

  • Briefwahllokal hat ab Montag, 6. Mai 2024, geöffnet

    Am 9. Juni ist Europawahl. Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen an diesem Tag die Mitglieder des Europäischen Parlaments. In Deutschland sind alle wahlberechtigt, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, über die deutsche oder eine andere EU-Staatsbürgerschaft verfügen, in Deutschland wohnhaft sind und sich darüber hinaus seit mindestens drei Monaten in der EU aufhalten und sich in das Wählerverzeichnis eingetragen haben (für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger). Die Wahlbenachrichtungen werden ab Montag, 6. Mai 2024 den Bürgerinnen und Bürgern zugestellt. Zudem hat ab Montag, 6. Mai 2024 das Briefwahllokal der Stadt Tönisvorst zu folgenden Zeiten geöffnet: montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und donnerstags von 14 bis 18 Uhr im Wahlamt der Stadt Tönisvorst, Bahnstraße 10, 47918 Tönisvorst.

  • Senkenreinigung vom 21. bis zirka 31. Mai 2024

    4500 Straßenabläufe – auch Senken genannt - gibt es im Stadtgebiet. Damit diese gut funktionieren, werden sie zweimal im Jahr gereinigt. So wie jetzt wieder vom 21. Mai bis voraussichtlich 31. Mai 2024.  Entsprechend die Bitte an die Autofahrer*innen, die Senken nach Möglichkeit nicht zuzuparken, damit möglichst alle gereinigt werden können. Weitere Infos beim Tiefbau unter 02156/999-418.

So erreichen Sie uns