Tö-99: Beteiligung der Öffentlichkeit

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Grafik zum Thema Öffentlichkeitsbeteiligung. Grafik: (cp)

Ein weiteres innerstädtisches Baufenster - innerhalb des bestehenden Siedlungsgefüges – zu schaffen, um Flächenverbrauch in der offenen Landschaft zu vermeiden: Das ist Ziel des Aufstellungsbeschlusses zum möglichen Tö-99 „Corneliusstraße/Nachverdichtung Wohnbebauung". So soll auf einem rund 420 Quadratmeter großen Grundstück ein kleines Baufenster entstehen. Der Bebauungsplan selbst soll knapp 840 Quadratmeter umfassen.

Öffentlichkeitsbeteiligung

Wer sich zu der Idee, hier ein kleines Baugebiet auszuweisen, äußern möchte, kann dies im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung tun: Der Planentwurf des Bebauungsplanes Tö-99 „Corneliusstraße/Nachverdichtung Wohnbebauung" ist inklusive Begründung und Anlagen vom 8. Januar bis einschließlich 9. Februar 2024 im Internet unter https://www.toenisvorst.de/leben-toenisvorst/planen-und-bauen/stadtplanung/bauleitplanung einsehbar.

Entwurf liegt auch in Papierform aus

Zudem ist der Entwurf im Fachbereich D, Abteilung 8 Stadtentwicklung, Planung, Umwelt und Klima der Stadt Tönisvorst, Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, Zimmer 2, während der Dienststunden einsehbar (montags bis donnerstags 8.30 bis 12.30 Uhr und 14 bis 16 Uhr, freitags 8.30 bis 12 Uhr). Ansprechperson ist: Frau Gülüzar Dabrock, Telefon: 02156/999-410, E-Mail: gueluezar.dabrock@toenisvorst.de

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