Zu laut? Eingabe zum Lärmaktionsplan machen

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Wo ist es laut in Tönisvorst? Bürger*innen können sich jetzt im Rahmen der Lärmaktionsplanung vom 18. bis zum 31. März 2024 mit Hinweisen an die Stadt wenden. Anlass? Die Stadt Tönisvorst stellt einen Lärmaktionsplan auf. Basis dafür sind die aktuellen Lärmkarten. 

Lebensqualität der Menschen spürbar verbessern

„Lärm wird von vielen Menschen nicht nur als Belästigung empfunden, sondern kann auch ernsthafte gesundheitliche Auswirkungen haben. Ziel ist, die Lebensqualität der Menschen durch eine ruhigere und gesündere Umgebung spürbar zu verbessern. Die Erstellung und Bearbeitung von Lärmkarten und Lärmaktionsplänen stellt ein effektives Instrument für eine gesamtstädtische Lärmbekämpfung dar“, so Bürgermeister Uwe Leuchtenberg, der zur Beteiligung an der Lärmaktionsplanung aufruft.“

Aktuelle Ergebnisse der Lärmkartierung?

So rollen beispielsweise über 3 Millionen Kraftfahrzeuge pro Jahr auf Tönisvorsts Hauptverkehrsstraßen. Besonders belastet sind die Abschnitte Krefelder Straße (L 475), Ostring (L 379), Südring (L 475), Nüss Drenk (L 362), Düsseldorfer Straße (L 362), die St. Töniser Straße ab Kehn bis zur Hauptstraße, die Hauptstraße sowie Süchtelner Straße (L 475). Dazu kommt der Schienen-Lärm von über 30.000 Zügen pro Jahr. Weitere Lärmarten – wie zum Beispiel Fluglärm - sind überprüft worden und nicht für das Stadtgebiet der Stadt Tönisvorst kartiert worden. 

Unterlagen sowohl digital als auch in Papierform einsehbar

Mit dem Ergebnis dieser Karten sowie einem dazugehörigen Bericht über die Lärmkartierung soll die Öffentlichkeit jetzt die Möglichkeit erhalten, an der Ausarbeitung des Lärmaktionsplanes aktiv mitzuwirken. Dafür sind die Lärmkarten inklusive Bericht unter Lärmschutz | Stadt Tönisvorst (toenisvorst.de) zugänglich gemacht worden. Darüber hinaus sind sie in Papierform einsehbar: Vom 18. bis 31. März 2024 im Verwaltungsgebäude Vorst, St. Töniser Straße 8, 47918 Tönisvorst, im Flur des Erdgeschosses auf der linken Seite, während der Dienststunden, montags bis donnerstags von 8.30 bis 12.30 Uhr und von 14 bis 16 Uhr sowie freitags von 8.30 bis 12 Uhr. So können sich die Bürger*innen über die Lärmsituation informieren und anschließend ihre Interessen zur Lärmminderung in die Lärmaktionspläne einbringen. 

Zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bei dem jetzigen Verfahren handelt es sich um die frühzeitige Beteiligung (erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung) zur Lärmaktionsplanung der Stadt Tönisvorst. Die Verwaltung plant eine zweite Beteiligung der Öffentlichkeit mit dem Entwurf des Lärmaktionsplanes vom 18. April bis 22. Mai 2024.

Hintergrund der Kartierung und des Aktionsplanes?

Grundsätzlich erfolgen solche Lärmkartierungen alle fünf Jahre neu. Im Falle der Stadt Tönisvorst wurde die Kartierung durch das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) durchgeführt. Zurück geht das Ganze auf die EU-Umgebungslärmrichtlinie. Städte und Gemeinden sind jetzt zum vierten Mal verpflichtet, die Lärmaktionsplanung auf der Grundlage einer aktualisierten Lärmkartierung entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie durchzuführen.

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      St. Töniser Straße 8
      47918 Tönisvorst

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