Planungsausschuss tagt in Vorst
Der Ausschuss für Stadtplanung, Regionalplanung und Infrastruktur tagt am 4. September 2025, im Verwaltungsgebäude Vorst, Sitzungszimmer, I. Etage, Raum 14. Auf der Tagesordnung steht ein Bürgerantrag nach § 24 GO NRW, der das geplante Baugebiet an der Feldstraße betrifft, das rund 8 Hektar umfasst. Die Bürger*innen haben unter anderem Sorge vor einer zu massiven Bebauung und der damit verbundenen Versiegelung von Grünflächen. Dabei spielen Aspekte wie Bauhöhe, Verkehrsaufkommen, Kitaplätze und die allgemeine Infrastruktur eine Rolle. Diesen Bürgerantrag soll die Politik beraten.
Windenergiebereich im Kehn
Ein weiterer Punkt ist die 18. Änderung des Regionalplans Düsseldorf, die die Festlegungen zu Windenergiebereichen betrifft. Die Stadt Tönisvorst hatte sich bereits in mehreren Stellungnahmen kritisch zur geplanten Ausweisung eines Windenergiebereichs im Kehn geäußert. Trotz dieser Bedenken hat der Regionalrat die Änderung beschlossen. Da der ausgewiesene Bereich im Kehn bestehen bleibt, prüft die Stadt nun mithilfe einer renommierten Rechtsanwaltskanzlei, ob ein Normenkontrollverfahren Aussicht auf Erfolg hätte und welche Folgen es für die Stadt hätte, falls die Änderung des Regionalplans vom Oberverwaltungsgericht Münster für unwirksam erklärt werden würde.
Errichtung einer Hausarztpraxis
Darüber hinaus werden Änderungen an bestehenden Bebauungsplänen beraten. Dazu zählen die geplante Änderung des Bebauungsplans Tö-36 “Wilhelmplatz“ im vereinfachten Verfahren zur Errichtung einer Hausarztpraxis sowie der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Tö-106 „Benrader Straße/Nachverdichtung Wohnbebauung“, wo man ein Einfamilienhaus errichten will.
Die gesamte Tagesordnung inklusive Vorlagen stehen für jedermann zur Einsicht im Netz im Ratsinformationssystem der Stadt unter www.toenisvorst.de.
Text: (cp)