Hauptausschuss berät Altschuldenübernahme

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Die Berechnung beruht zunächst auf ersten Erkenntnissen des Gesetzentwurfes. Demnach aber gehört die Stadt Tönisvorst zum Kreis der Kommunen, die antragsberechtigt sind: Einen Antrag auf Altschuldenübernahme beim Land zu stellen (Altschuldenentlastungsgesetz Nordrhein-Westfalen -ASWG NRW). Konkret geht es um eine teilweise Übernahme der sogenannten „Liquiditätskredite“ durch das Land – vergleichbar mit einem kommunalen „Dispo-Kredit“, mit dem Städte wie Tönisvorst laufende Ausgaben decken, da die regulären Einnahmen angesichts vieler neuer Aufgaben nicht ausreichen. Laut einer ersten Schätzung des Städte- und Gemeindebundes könnte die Stadt auf diesem Wege um rund 2 Millionen Euro entlastet werden.

Verwaltung schlägt vor, einen Vorratsbeschluss zu fassen

Bislang handelt es sich zunächst um einen Gesetzentwurf, der noch vom Landtag Nordrhein-Westfalen verabschiedet werden muss. Das soll im Juli 2025 erfolgen. Die Teilnahme an der Altschuldenlösung ist freiwillig und erfolgt nur auf Antrag der berechtigten Kommune. Damit die Stadt nach Verabschiedung durch das Land ihr Antragsrecht fristgerecht ausüben kann, schlägt die Verwaltung vor, einen Vorratsbeschluss zu fassen. Das Ganze ist jetzt Thema im kommenden Hauptausschuss, der am Donnerstag, 5. Juni 2025, tagt. 

Freiwillige Ausgaben der Stadt auf dem Prüfstand

Darüber hinaus stehen auf der Tagesordnung des Hauptausschusses freiwilligen Ausgaben der Stadt auf dem Prüfstand. So unterstützt die Stadt – zusätzlich zu ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben – viele Vereine und andere Institutionen. Angesichts der Finanzlage hatte die Politik um Aufstellung aller freiwilligen Ausgaben gebeten.

Vollständige Tagesordnung des Finanz- und Hauptausschusses steht im Netz

Wer sich die vollständige Tagesordnung des Finanz- und Hauptausschusses anschauen möchte: Die steht öffentlich im Netz unter www.toenisvorst.de (Ratsinformationssystem). Zudem ist auch eine Teilnahme an dem öffentlichen Teil der Sitzung möglich, der um 18 Uhr beginnt: Plätze dafür gibt es auf der Empore des Ratssaales, Hochstraße 20a, 1. Etage. Bild- und Tonaufnahmen sind vor dem Hintergrund des Persönlichkeitsrechtes aller Anwesenden nicht möglich. 

Text: (cp)

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