Vielfaltsausschuss tagt am 5. Februar 2025

Veröffentlicht am:

Im kommenden Vielfaltsausschuss (Ausschuss für Vielfalt, Jugend, Senioren, Gesundheit, Soziales und frühkindliche Bildung) am Mittwoch, 5. Februar 2025 geht es unter anderem um die Bedarfsplanung des Kreises Viersen für die Stadt Tönisvorst bei der Kinderbetreuung 2025. Gemäß dem Bedarfsplan wird der Rechtsanspruch für Kinder ab drei Jahren in der Stadt Tönisvorst 2025/2026 erfüllt. In den folgenden Kindergartenjahren wird es durch ausgewiesene Neubaugebiete allerdings zu einem erheblichen Mehrbedarf an Betreuungsplätzen kommen. 

„Alten Pfarrhaus“ in St. Tönis und Sternstraße

Der prognostizierte Bedarf macht einen weiteren Ausbau der Betreuungskapazitäten dringend erforderlich. Die Verwaltung wird dem Ausschuss die Einrichtung einer KiTa mit drei Gruppen (60 Plätze) ab dem Kindergartenjahr 2026/27 im „Alten Pfarrhaus“ in St. Tönis vorschlagen, um ausreichend Plätze für das Kindergartenjahr 2026/2027 anbieten zu können. Für den weiteren Ausbau soll eine weitere Einrichtung an der Sternstraße planungsrechtlich vorbereitet werden.

Netzwerkaktivitäten Gesunde Kommune

Auf der Tagesordnung des Vielfaltsausschusses steht zudem der Punkt „Aktueller Sachstand der Netzwerkaktivitäten Gesunde Kommune Kreis Viersen in Tönisvorst“. Der öffentliche Teil der Sitzung beginnt um 18 Uhr, Ratssaal St.Tönis, Hochstraße 20a, 1. Etage. Bild- und Tonaufnahmen sind vor dem Persönlichkeitsrecht der Anwesenden nicht möglich. Wer selber in die Vorlagen des Ausschusses schauen möchte: Die sind öffentlich im Netz zugänglich unter Sitzungstermin - Ratsinformationssystem.

Text: (cp)

Weitere Meldungen

  • Warnstreik: Drei Kitas betroffen

    Durch den Warnstreik der Gewerkschaften wird es am morgigen Freitag, 7. Februar 2025, zu Betreuungseinschränkungen in drei städtischen Kindertageseinrichtungen kommen.

  • Willicher Straße: Kein "Radfahrer frei" mehr auf Gehweg

    Klare Regelung – weniger Konflikte: Viele Jahre hatte die Stadt Tönisvorst noch das Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern auf den auf den schmalen Gehwegen von Krefelder und Willicher Straße durch die Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ erlaubt. Seit einigen Monaten allerdings sind die blauen Verkehrsschilder weg. Den Radfahrenden, die auf dem Gehweg ohnehin nur Schrittgeschwindigkeit fahren durften, gehört die Fahrbahn jetzt genauso wie den Autofahrern. Exakt, wie von der StVO (Straßenverkehrsordnung) vorgegeben. Denn Tempo-30-Zonen haben einige Besonderheiten. Dazu gehört das Verbot benutzungspflichtiger Radwege.

  • Nordring: Baustelle verlängert

    Die Einbahnstraßenregelung am Nordring bleibt bis voraussichtlich zum 21. Februar 2025 bestehen. So ist der Nordring derzeit ab der Gelderner Straße auf einem kurzen Abschnitt zur Einbahnstraße geworden, konkret von der Ecke Gelderner Straße bis Nordring Nr. 165.

So erreichen Sie uns